In Berlin gibt es für nahezu jede Lebenslage eine politische Regel. Für Haushalte existieren Schuldenbremsen, für Gebäude Brandschutzordnungen, für Sitzungen Geschäftsordnungen und für Familienbilder offenbar Parteitagsbeschlüsse mit moralischem TÜV-Siegel. Besonders praktisch ist dabei, dass sich manche Regeln außerhalb Deutschlands offenbar automatisch in unverbindliche Reiseempfehlungen verwandeln.
Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. Das ist zunächst eine private und freudige Nachricht. Politisch interessant wurde sie nicht wegen der Zusammensetzung der Familie, sondern wegen der Art, wie das Kind zur Welt kam: Eine Frau in den USA trug die Schwangerschaft aus. Genau dieses Modell lehnt die CDU in Deutschland ausdrücklich ab.
Damit war der Berliner Widerspruchsgenerator erfolgreich gestartet.
Denn plötzlich standen nicht zwei Väter im Mittelpunkt, sondern eine Partei, die im Inland ein großes Stoppschild aufstellt und nun feststellen musste, dass einer ihrer prominentesten Vertreter einfach um das Schild herumgefahren war. Nicht mit dem Kleinwagen, sondern offenbar mit interkontinentaler Reichweite.
Die CDU lehnt Leihmutterschaft aus ethischen Gründen ab. Jens Spahn leitete aus seiner persönlichen Entscheidung aber keine Forderung nach einer politischen Änderung ab. Das bedeutet übersetzt: Die Regel soll bitte genauso streng bleiben wie bisher, nur die eigene Lebenswirklichkeit möchte davon freundlich ausgenommen werden.
Es handelt sich gewissermaßen um das politische Modell „Verbot mit privater Auslandsoption“.
Wer kein Geld, keine Kontakte und keine Möglichkeit hat, ein solches Verfahren in den USA zu organisieren, bleibt weiterhin zuverlässig im deutschen Wertefundament stecken. Wer über die nötigen Mittel verfügt, entdeckt dagegen, dass moralische Grenzen erstaunlich viel Bewegungsfreiheit besitzen, sobald ein Flughafen in der Nähe ist.
Der Vorsitzende der CDU Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, verlangte den Rücktritt von Jens Spahn. Auch Peer Mock-Stümer aus der Berliner CDU hielt diesen Schritt für zwingend. Damit war die parteiinterne Grundsatzdiskussion eröffnet, die in der Union traditionell beginnt, sobald jemand das eigene Programm nicht nur liest, sondern versehentlich mit der Realität vergleicht.
Im Konrad-Adenauer-Haus sollen hektisch alte Beschlüsse hervorgeholt worden sein. Mehrere Mitarbeiter durchsuchten Schränke, Festplatten und vergessene Tagungsmappen nach dem genauen Wortlaut. Schließlich wollte man wissen, ob in der Ablehnung der Leihmutterschaft womöglich eine Fußnote versteckt war:
„Ausgenommen sind führende Parteifreunde bei nachgewiesenem Kinderwunsch und ausreichendem Auslandsbudget.“
Eine solche Klausel fand sich offenbar nicht.
Das war unangenehm.
Normalerweise werden politische Grundsätze so formuliert, dass sie gleichzeitig fest, flexibel und bei Bedarf vollständig unsichtbar sind. Diesmal aber hatte jemand vergessen, den üblichen Hinterausgang einzubauen.
Hubert Hüppe, Vorsitzender der Senioren-Union, zeigte sich persönlich erschüttert und verwies auf die klare Parteilinie. Er stellte die Frage in den Raum, ob Frauen für die Erfüllung eines Kinderwunsches instrumentalisiert würden. Damit landete die Debatte dort, wo sie eigentlich hingehört: bei der ethischen Bewertung von Leihmutterschaft, bei Machtverhältnissen, wirtschaftlichen Abhängigkeiten und der Frage, ob der Körper einer Frau Bestandteil einer vertraglich organisierten Familienplanung werden darf.
Das ist eine ernsthafte Frage.
Die Berliner Politik wäre allerdings nicht die Berliner Politik, wenn sie eine ernsthafte Frage nicht innerhalb kürzester Zeit in ein moralisches Varieté verwandeln könnte.
Denn bei Jens Spahn geht es nicht allein darum, dass er eine persönliche Entscheidung getroffen hat. Es geht darum, dass er zu einer Partei gehört, die anderen diese Möglichkeit politisch verweigern will. Er möchte offenbar weder die deutsche Rechtslage ändern noch das Parteiprogramm anpassen. Die persönliche Ausnahme soll persönlich bleiben, während die allgemeine Regel weiterhin für alle anderen gelten darf.
Das ist politisch ungefähr so, als würde ein Verkehrsminister ein Tempolimit verteidigen und gleichzeitig erklären, er selbst fahre grundsätzlich auf einer privaten Rennstrecke in Nevada.
Der entscheidende Unterschied lautet dann nicht mehr: erlaubt oder verboten.
Sondern: bezahlbar oder unbezahlbar.
Felix Banaszak, Vorsitzender der Grünen, forderte Jens Spahn dazu auf, seine Entscheidung zu erklären. Eine bemerkenswerte Forderung in einem politischen System, in dem Erklärungen meist erst dann verlangt werden, wenn das Offensichtliche bereits mit einem Hubschrauber über dem Reichstagsgebäude kreist.
Spahn solle erläutern, wie seine persönliche Entscheidung zu den politischen Maßstäben passt, die seine Partei anderen Menschen auferlegt. Die Antwort aus seinem Umfeld lautete sinngemäß, er leite aus seinem Privatleben grundsätzlich keine politischen Forderungen ab.
Das klingt zunächst angenehm zurückhaltend.
Bei genauerem Hinsehen ist es jedoch die bequemste denkbare Konstruktion: Politische Forderungen gelten für die Allgemeinheit. Private Entscheidungen gelten für Jens Spahn.
So entsteht eine besondere Form christdemokratischer Gewaltenteilung:
Der Politiker beschließt.
Der Privatmann umgeht.
Und der Pressesprecher erklärt, beide hätten nichts miteinander zu tun.
Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, sprach von Doppelstandards. Kathrin Gebel von der Linksfraktion erinnerte daran, dass politische Maßstäbe nicht plötzlich ihre Gültigkeit verlieren sollten, sobald sie das eigene Leben berühren.
Das ist ein radikaler Gedanke.
In Berlin gelten politische Maßstäbe nämlich gewöhnlich als robuste Exportware. Sie werden gern an Bürger, Familien, Unternehmen und andere Parteien verteilt. Im persönlichen Handgepäck führender Politiker sind sie dagegen häufig wegen Übergewichts nicht zugelassen.
Alexander Hoffmann von der CSU wünschte Jens Spahn und seiner Familie alles Gute und betonte zugleich, die deutschen Regelungen seien richtig und müssten nicht verändert werden.
Damit gelang ihm der klassische unionspolitische Doppelgruß:
Mit der rechten Hand wird gratuliert.
Mit der linken Hand bleibt die Tür für alle anderen geschlossen.
Das dazugehörige Motto lautet: „Wir freuen uns über das Ergebnis, lehnen aber den Weg dorthin weiterhin grundsätzlich ab.“
Jens Spahn war von 2018 bis 2021 Bundesgesundheitsminister. In seinen Verantwortungsbereich fiel auch das Regelwerk, mit dem Leihmutterschaft in Deutschland verhindert wird. Sein Ministerium erklärte damals, die Bestimmungen dienten vor allem dem Schutz des Kindeswohls.
Nun zeigt sich: Das Kindeswohl besitzt offenbar einen Reisepass.
Innerhalb Deutschlands verlangt es strenge Verbote.
In den Vereinigten Staaten darf es sich dagegen mit einem privaten Vertrag, einer Flugbuchung und ausreichend finanzieller Ausstattung deutlich freier bewegen.
Besonders eindrucksvoll wird der Vorgang durch frühere Äußerungen Jens Spahns. Er hatte sich einst skeptisch gegenüber Leihmutterschaft gezeigt und davon gesprochen, dass die Einsicht, auf natürlichem Weg kein Vater zu werden, Demut erfordere.
Die Demut hat später offenbar ein Upgrade erhalten.
Aus Verzicht wurde Organisation.
Aus moralischer Zurückhaltung wurde internationale Dienstleistung.
Und aus der einstigen Distanz entstand die bemerkenswerte Erkenntnis, dass ethische Bedenken im Direktflug wesentlich kleiner wirken.
Niemand muss Jens Spahn und Daniel Funke ihren Kinderwunsch vorwerfen. Ebenso wenig sollte ihre Familie Gegenstand abwertender Kommentare sein. Die politische Frage liegt an einer anderen Stelle: Wie glaubwürdig ist ein Politiker, der eine Möglichkeit persönlich nutzt, während seine Partei dieselbe Möglichkeit anderen weiterhin verwehren will?
Darauf könnte Jens Spahn eine klare Antwort geben.
Er könnte erklären, warum die Leihmutterschaft für ihn persönlich vertretbar war, politisch aber verboten bleiben soll. Er könnte erläutern, weshalb wirtschaftlich privilegierte Menschen im Ausland nutzen dürfen, was weniger privilegierten Menschen praktisch verschlossen bleibt. Er könnte sich der Frage stellen, ob das bestehende Verbot wirklich überzeugt oder nur so lange bequem ist, bis der eigene Lebensentwurf damit kollidiert.
Stattdessen steht derzeit eine seltsame Konstruktion im Raum:
Die CDU bleibt gegen Leihmutterschaft.
Jens Spahn bleibt für seine eigene.
Und die Öffentlichkeit soll bitte zwischen beidem keine unnötige Verbindung herstellen.
Damit hat die Union ein neues politisches Prinzip erfunden: die biografische Sondergenehmigung ohne Gesetzesänderung.
Das Verfahren könnte bald auch in anderen Bereichen Schule machen. Ein Politiker bleibt gegen Privatschulen, schickt seine Kinder aber persönlich auf eine. Ein Abgeordneter fordert weniger Flugverkehr, besitzt privat jedoch einen Dauerplatz in der Flughafenlounge. Ein Minister kämpft gegen Steuerschlupflöcher, nutzt aber zufällig eine sehr luftige Gestaltungsmöglichkeit auf einer sonnigen Insel.
Die jeweilige Begründung wäre immer dieselbe:
„Aus meinem Privatleben leite ich keine politischen Forderungen ab.“
Ein Satz, der so praktisch ist, dass er demnächst vermutlich als laminierte Karte an alle Regierungsmitglieder ausgegeben wird.
Am Ende bleibt deshalb nicht die Frage, ob Jens Spahn Vater sein darf. Selbstverständlich darf er sich über sein Kind freuen.
Die Frage lautet, ob er anderen politisch eine Tür verschließen darf, durch die er selbst im Ausland gegangen ist.
Und ob eine Partei glaubwürdig von Werten sprechen kann, wenn diese Werte an der Landesgrenze ihren Empfang verlieren.
Vielleicht benötigt die CDU künftig kein neues Grundsatzprogramm, sondern lediglich einen kleinen Zusatz unter jedem Verbot:
„Gilt für alle – außer die Umstände sind persönlich, finanziell darstellbar und mindestens einen Atlantikflug entfernt.“




