Deutschland digitalisiert seine Verwaltung.
Endlich.
Nachdem Bürger jahrelang Formulare ausdrucken, unterschreiben, einscannen und anschließend per Post verschicken durften, haben deutsche Ministerien nun Instagram entdeckt.
Leider offenbar zunächst für den Wahlkampf.
Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin tauchten auf mehreren offiziellen Regierungsaccounts politische Stellungnahmen auf. Besonders prominent: Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Auf dem Instagram-Kanal ihres Ministeriums wurde vor Antisemitismus und Enteignung gewarnt – in einem politischen Kontext, den die Linke ziemlich eindeutig auf sich bezog.
Die Linke findet das weniger unterhaltsam und zieht nun nach Karlsruhe. Sie argumentiert, staatliche Öffentlichkeitsarbeit dürfe nicht einfach zur parteipolitischen Kommentarsektion umgebaut werden.
Damit steht Deutschland vor einer komplizierten verfassungsrechtlichen Frage:
Wann ist eine CDU-Ministerin CDU und wann Ministerium?
Zur besseren Orientierung könnte künftig jedes Regierungsmitglied zwei Smartphones bekommen.
Das schwarze für Partei.
Das graue für Staat.
Vor jedem Posting erscheint dann ein Warnhinweis:
„Sie veröffentlichen gerade mit Steuergeld. Möchten Sie wirklich fortfahren?“
Andere Ministerien reagierten auf den juristischen Gegenwind bereits mit dem bewährten politischen Verfahren „Löschen und anschließend erklären, dass man inhaltlich selbstverständlich weiterhin recht hat“.
Damit wurde möglicherweise eine bahnbrechende technische Lösung entdeckt:
Copy & Paste mit Gewaltenteilung.
Der Satz bleibt derselbe.
Die Meinung bleibt dieselbe.
Der Politiker bleibt derselbe.
Nur oben links steht plötzlich nicht mehr „Ministerium“, sondern „CDU“.
Und schon zieht das Grundgesetz erleichtert die Schultern herunter.
Katherina Reiche geht bislang den robusteren Weg. Der beanstandete Beitrag blieb online, eine geforderte Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben und nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Karlsruhe bekommt damit eine Aufgabe, die sich die Verfassungsväter vermutlich nicht einmal nach mehreren Gläsern Wein hätten vorstellen können:
Instagram-Moderation für Bundesministerien.
Künftig könnten dort völlig neue Senate entstehen.
Der Erste Senat kümmert sich um Grundrechte.
Der Zweite um Staatsorganisation.
Und der Dritte prüft, ob ein Reel noch amtliche Öffentlichkeitsarbeit oder bereits Wahlkampf mit Behördenlogo ist.
Dabei wäre die technische Lösung erstaunlich einfach.
Wer als Politiker eine politische Meinung äußern möchte, benutzt seinen politischen Account.
Wer als Ministerium informieren möchte, benutzt den Ministeriumsaccount.
Und wer beides nicht auseinanderhalten kann, bekommt vorsorglich ein Faxgerät.
Das kennt die deutsche Verwaltung wenigstens.
Nun muss also möglicherweise das Bundesverfassungsgericht klären, was bislang als komplizierte staatsrechtliche Spezialmaterie galt:
Ein Ministerium ist keine Partei mit Briefkopf.
Sollte Karlsruhe das tatsächlich noch einmal erklären müssen, wäre das immerhin ein historischer Fortschritt der deutschen Digitalisierung.
Dann wüsste die Bundesregierung endlich, wofür verschiedene Benutzerkonten erfunden wurden.
Vielleicht braucht es anschließend sogar eine verpflichtende Fortbildung für Regierungsmitglieder:
„Amt oder Partei? Erkennen Sie den Unterschied anhand des Profilbildes.“
Am Ende wäre die Lösung so einfach, dass sie für deutsche Behörden beinahe verdächtig wirkt:
CDU-Meinung auf CDU-Account.
Ministeriumsinfo auf Ministeriumsaccount.
Und wer beim nächsten Mal trotzdem daneben klickt, muss nicht gleich zurücktreten.
Es reicht, wenn er sich neu einloggt.
Denn manchmal braucht Deutschland für die Trennung von Staat und Partei offenbar keine Verfassungsänderung.
Sondern nur den richtigen Instagram-Account.




