Wenn der Blitzer erst die Bonität prüft
Die Schweiz hat ein Problem gelöst, über das andere Länder noch intensiv nachdenken: Wie bestraft man einen Menschen mit mehreren hundert Millionen auf dem Konto so, dass er das Bußgeld nicht versehentlich für eine Parkgebühr hält?
Die Antwort lautet: Man schaut nicht nur auf den Tacho, sondern gewissermaßen auch ins Portemonnaie.
In Lausanne wurde ein französischer Autofahrer mit 77 Kilometern pro Stunde erwischt, obwohl lediglich 50 erlaubt waren. 27 km/h zu schnell. Normalerweise folgt auf so etwas der bekannte Ablauf: Blitz, Brief, schlechte Laune und anschließend die feste Überzeugung, dass der Blitzer selbstverständlich ausschließlich der kommunalen Haushaltskonsolidierung diente.
Doch dieser Fahrer gehört laut Schweizer Medien zu den 300 reichsten Menschen der Schweiz und verfügt über ein Vermögen von mehreren hundert Millionen. Sein Name wurde nicht veröffentlicht. Vermutlich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes – oder weil der Name auf dem Briefkopf der Vermögensverwaltung acht Zeilen beansprucht.
Für ihn können bis zu 90.000 Schweizer Franken fällig werden.
Damit hat die Schweiz praktisch den Bußgeldbescheid Gold Edition erfunden.
Ihr Verstoß – jetzt auch in Premium
Während der gewöhnliche Verkehrssünder seinen Bescheid zwischen Stromrechnung und Werbung für Zahnzusatzversicherungen findet, darf man sich die Luxusvariante natürlich etwas angemessener vorstellen.
„Sehr geehrter Herr Multimillionär, herzlichen Glückwunsch! Sie wurden erfolgreich mit 77 km/h fotografiert. Aufgrund Ihres Vermögens wurden Sie automatisch in unsere Kategorie Speeding Platinum hochgestuft.“
Dazu gibt es vermutlich einen persönlichen Sachbearbeiter, Mineralwasser aus einer nummerierten Quelle und einen QR-Code zur Sofortüberweisung von Beträgen, für die andere Menschen einen Immobilienkredit benötigen.
10.000 Franken muss der Mann zunächst zahlen. Weitere 80.000 können hinzukommen, wenn er innerhalb der nächsten drei Jahre einen ähnlichen Verstoß begeht.
Das ist im Grunde ein Verkehrsabo mit Selbstbeteiligung.
Die Schweizer Justiz sagt damit sinngemäß: „Wir wissen, dass 100 Franken bei Ihnen keine erzieherische Wirkung entfalten. Sie geben vermutlich mehr aus, wenn Sie versehentlich die Minibar öffnen.“
Gleichheit ist, wenn es allen ungefähr gleich weh tut
Dahinter steckt ein bemerkenswert einfacher Gedanke: Eine Geldstrafe soll bestrafen.
Revolutionär.
Denn ein fixes Bußgeld von beispielsweise 200 Euro bedeutet für einen Menschen mit 1.800 Euro Nettoeinkommen möglicherweise: Diesen Monat wird die Waschmaschine hoffentlich nicht ebenfalls straffällig.
Für einen Multimillionär bedeutet derselbe Betrag dagegen: Der Wagen hat während des Tankens minimal an Wert verloren.
Die klassische pauschale Geldstrafe hat deshalb einen gewissen eingebauten Premiumtarif: Wer genug besitzt, kann sich Verkehrsverstöße wirtschaftlich deutlich entspannter leisten.
Man könnte theoretisch sogar eine Preisliste daraus machen:
Falschparken: 55 Euro.
Geschwindigkeit überschritten: 180 Euro.
Das Gefühl, dass sämtliche Verkehrsregeln lediglich unverbindliche Preisempfehlungen für Porschefahrer sind: unbezahlbar.
Die Schweiz versucht dieses Problem dadurch zu lösen, dass sie bei bestimmten Strafen die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. Das führt zu Summen, bei denen selbst Menschen mit Privatbankberater kurz das Gesicht machen, das Normalverdiener beim Öffnen der Nebenkostenabrechnung haben.
Der Blitzer wird zum Vermögensberater
Für die Polizei eröffnet das völlig neue Perspektiven.
Künftig könnte neben dem Radargerät direkt ein Finanzberater sitzen.
„Wir haben Sie mit 24 km/h zu viel gemessen. Darf ich kurz fragen: Angestellt, selbstständig oder Family Office?“
Der Fahrer antwortet: „Family Office.“
Der Beamte klappt sofort den normalen Bußgeldkatalog zu.
„Ah. Einen Moment. Dann hole ich den Ordner mit Ledereinband.“
Noch effizienter wäre ein Blitzer mit automatischer Vermögenserkennung. Das Gerät fotografiert das Kennzeichen, prüft Einkommen, Immobilienbestand und Wertpapierdepot und zeigt anschließend nicht mehr „SIE FAHREN 73“, sondern:
„SIE FAHREN 73 – UND WIR HABEN IHREN GESCHÄFTSBERICHT GELESEN.“
Bei Normalverdienern blitzt es weiß.
Bei Millionären gold.
Bei Milliardären erscheint zusätzlich ein Notar.
Wiederholungstäter mit Kundenhistorie
Besonders ungünstig für den unbekannten Franzosen: Es war offenbar nicht seine erste Begegnung mit der Schweizer Interpretation von Geschwindigkeit und Vermögensverteilung.
Bereits acht Jahre zuvor soll er wegen eines ähnlichen Verstoßes belangt worden sein.
Damit ist er praktisch Stammkunde.
In normalen Geschäften führt das zu Vorteilen. Zehn Kaffees kaufen, der elfte ist gratis.
Im Schweizer Straßenverkehr funktioniert das Bonusprogramm überraschenderweise anders.
„Willkommen zurück! Wir haben gesehen, dass Sie bereits 2018 bei uns geblitzt wurden. Ihre bisherigen Verstöße wurden Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Leider haben Sie dadurch den Status Wiederholungstäter Prestige erreicht.“
Keine Bonusmeilen.
Keine Lounge.
Nur ein Staatsanwalt.
Vielleicht die ehrlichste Form des Bußgelds
Natürlich wirkt eine Strafe von 90.000 Franken absurd. Genau darin liegt aber die Pointe.
Absurd erscheint die Summe vor allem deshalb, weil die meisten Menschen Geldbeträge aus ihrer eigenen Lebenswirklichkeit betrachten. Für jemanden mit mehreren hundert Millionen Vermögen können 90.000 Franken relativ betrachtet weniger dramatisch sein als 300 Euro für jemanden, der am Monatsende regelmäßig mit seinem Girokonto Verhandlungen führt.
Die eigentliche Frage lautet daher nicht, warum ein Millionär so viel bezahlen soll.
Sondern warum Geldstrafen häufig so tun, als hätten 100 Euro für jeden Menschen denselben Wert.
Die Schweiz hat darauf eine typisch schweizerische Antwort gefunden: präzise, teuer und vermutlich ordentlich abgeheftet.
Das Tempolimit bleibt für alle 50.
Nur die Rechnung passt sich der finanziellen Höchstgeschwindigkeit an.
Und irgendwo in Lausanne steht nun ein Blitzer, der vermutlich als erstes Verkehrsüberwachungsgerät Europas verstanden hat, was soziale Marktwirtschaft bedeutet:
Er nimmt jedem, was ihm wirklich wehtut.
Beim Normalbürger einen Teil des Monatsbudgets.
Beim Multimillionär 90.000 Franken.
Und beim Ferrari vielleicht irgendwann den Glauben, dass das runde Schild mit der „50“ lediglich eine Empfehlung für Menschen ohne Vermögensverwaltung ist.




