Washington hat ein Problem entdeckt, das in internationalen Beziehungen als besonders gefährlich gilt: Ein Gericht macht Gerichtssachen.
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, kurz IStGH, beschäftigt sich tatsächlich mit möglichen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Also mit Dingen, die in einer vernünftig organisierten Welt vermutlich besser von Juristen als von Influencern mit Ringlicht bewertet werden sollten.
Doch nun haben die USA entschieden, dass diese juristische Leidenschaft Grenzen braucht. Vor allem amerikanische.
Deshalb wurden IStGH-Präsidentin Tomoko Akane und der senegalesische Jurist Abdoulaye Seye mit Sanktionen belegt. Mögliche Vermögenswerte in den USA werden eingefroren, der Zugang zum amerikanischen Finanzsystem wird weitgehend abgeschnitten. Das US-Finanzministerium gewährt sogar eine Übergangsfrist für laufende Geschäfte.
Amerika sanktioniert also Richter – aber selbstverständlich ordentlich mit Abwicklungsfrist.
Schließlich ist man keine Barbarei.
Marco Rubio eröffnet das Ministerium für internationale Zuständigkeitsgefühle
US-Außenminister Marco Rubio begründet die Maßnahmen damit, dass Tomoko Akane und Abdoulaye Seye an Bemühungen beteiligt gewesen seien, gegen Regierungsvertreter von Staaten vorzugehen, die die Zuständigkeit des IStGH nicht anerkennen.
Das klingt zunächst logisch.
Ungefähr so logisch wie: „Ich erkenne den TÜV nicht an, deshalb darf mein Auto keine Mängel haben.“
Oder: „Ich bin kein Mitglied im Fitnessstudio, deshalb kann die Waage unmöglich für mich zuständig sein.“
Der Streit dreht sich nämlich um einen kleinen juristischen Schönheitsfehler: Der IStGH kann unter bestimmten Voraussetzungen auch mutmaßliche Verbrechen von Staatsangehörigen aus Nichtmitgliedstaaten verfolgen, wenn diese auf dem Territorium eines Vertragsstaates begangen wurden.
Das ist ungefähr der Moment, in dem internationales Recht unangenehm kompliziert wird und Donald Trump vermutlich fragt, ob man es nicht einfach in eine Excel-Tabelle mit den Spalten „America“, „Great“ und „Not Great“ übertragen könne.
Donald Trump führt das Prinzip „Mein Bürger, meine Regeln“ ein
Grundlage der Sanktionen ist ein Dekret von US-Präsident Donald Trump aus dem Jahr 2025.
Damit erhält die amerikanische Außenpolitik ein bemerkenswert übersichtliches juristisches Betriebssystem:
USA.exe darf alles. ICC.exe wurde vom Administrator blockiert.
Der Internationale Strafgerichtshof dürfte davon überrascht sein. Schließlich wurde er 2002 gegründet, um besonders schwere internationale Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Offenbar hatte bei der Gründung niemand bedacht, dass eines Tages jemand auf die Idee kommen könnte, tatsächlich Ermittlungen durchzuführen.
Ein klassischer Designfehler.
Gerichte funktionieren schließlich hervorragend, solange sie abstrakt existieren, feierliche Gebäude besitzen und gelegentlich Broschüren drucken. Problematisch wird es erst, wenn jemand Akten öffnet.
Der IStGH begeht den schwersten denkbaren Fehler: Zuständigkeit
Die USA gehören dem Gerichtshof nicht an. Ebenso wenig China, Russland, Israel oder die Türkei.
Damit ergibt sich eine bemerkenswerte internationale Interessengemeinschaft: Staaten, die sonst bei geopolitischen Fragen ungefähr so harmonisch zusammenarbeiten wie Katzen, Staubsauger und ein gefülltes Planschbecken, sind sich zumindest darin einig, dass internationale Strafjustiz aus sicherer Entfernung wesentlich sympathischer aussieht.
Afghanistan dagegen ist Vertragsstaat. Auch die palästinensischen Gebiete gehören zum Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Daraus ergibt sich jene juristische Konstruktion, die Washington offenbar für ungefähr so erfreulich hält wie eine Steuerprüfung während des Super Bowls: Auch Bürger eines Nichtmitgliedstaates können ins Blickfeld des IStGH geraten, wenn mutmaßliche Verbrechen auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates begangen wurden.
Der Gerichtshof argumentiert also mit Verträgen und Zuständigkeitsregeln.
Washington antwortet mit Sanktionen.
Das ist diplomatisch ungefähr die Variante von: „Ihr Schriftsatz ist eingegangen. Leider haben wir inzwischen Ihre Kreditkarte gesperrt.“
Benjamin Netanjahu und die internationale Haftbefehlallergie
Der Konflikt hatte sich bereits wegen der Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Joav Galant verschärft.
Hinzu kam eine frühere Untersuchung zu möglichen Verbrechen im Zusammenhang mit Einsätzen amerikanischer Soldaten in Afghanistan.
Damit war offenbar eine sensible Grenze erreicht: Internationale Strafjustiz ist eine hervorragende Sache, solange das Wort „international“ bedeutet, dass jemand anderes untersucht wird.
Dieses Prinzip könnte künftig erheblich zur Vereinfachung des Völkerrechts beitragen.
Man könnte Gerichte beispielsweise nach dem Modell eines Hotel-Frühstücksbuffets organisieren: Jeder Staat nimmt nur jene Rechtsnormen, die ihm schmecken. Frankreich greift zu Menschenrechten, Italien nimmt zwei Portionen Verhältnismäßigkeit, Deutschland reserviert vorsorglich einen Tisch mit 47 Formularen – und die USA fragen, ob es internationale Immunität auch „to go“ gibt.
Rubio warnt vor gefährlichen Juristen mit Aktenordnern
Marco Rubio hatte bereits angekündigt, die amerikanischen Bemühungen gegen den IStGH zu verstärken und andere Länder zum Austritt zu bewegen.
Seine Begründung: Das Gericht stelle eine Bedrohung für US-Personal dar.
Das ist bemerkenswert.
Normalerweise gelten Gerichte als Bedrohung vor allem für Menschen, gegen die hinreichender Verdacht besteht. Nach der neuen geopolitischen Definition kann offenbar bereits die theoretische Möglichkeit einer Untersuchung als aggressiver Akt gelten.
Damit eröffnen sich völlig neue Sicherheitsstrategien.
Steuerfahnder könnten künftig als asymmetrische Bedrohung eingestuft werden. Parkraumüberwachung wäre hybride Kriegsführung. Und ein Einschreiben vom Amtsgericht könnte vorsorglich mit einem Flugzeugträger beantwortet werden.
Den Haag prüft Akten, Washington Konten
Die eigentliche Pointe dieses Konflikts liegt deshalb weniger darin, dass Washington und der IStGH unterschiedlicher Meinung über Zuständigkeiten sind. Solche Streitigkeiten gehören zum internationalen Recht wie Fußnoten, Dolmetscher und Konferenzräume mit Mineralwasser.
Bemerkenswert ist vielmehr die Methode.
Ein Gericht untersucht mögliche Straftaten.
Eine Großmacht untersucht daraufhin die Konten der Richter.
Das besitzt eine gewisse elegante Symmetrie.
Vielleicht entsteht daraus sogar ein neues internationales Rechtsprinzip: Lex Kreditkarte.
Artikel 1: Niemand steht über dem Gesetz.
Artikel 2: Ausgenommen sind Staaten mit ausreichend großem Bruttoinlandsprodukt.
Artikel 3: Sollte Artikel 1 versehentlich angewendet werden, tritt Artikel 2 automatisch in Kraft.
Und so stehen Donald Trump, Marco Rubio, Tomoko Akane, Abdoulaye Seye, Benjamin Netanjahu und Joav Galant nun mitten in einem Konflikt, bei dem es offiziell um Zuständigkeit, Souveränität und internationales Recht geht.
Inoffiziell könnte man ihn etwas einfacher zusammenfassen:
Der Internationale Strafgerichtshof sagt: „Wir prüfen, ob wir zuständig sind.“
Washington sagt: „Wir prüfen, ob ihr noch ein Konto habt.“
Diplomatie kann so herrlich unkompliziert sein.




