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KOLUMNE

Rathaus beantragt Fördermittel für den Antrag auf Fördermittel – Verwaltung erreicht Endgegner

admin · 01.07.2026 · 4 Min. Lesezeit
Grafik: 800 Seiten bis zum ersten Förderantrag
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Es begann wie jede gute Verwaltungsgeschichte.

Mit einer hervorragenden Idee.

Das Rathaus wollte Fördermittel beantragen.

Nicht etwa für eine neue Schule, eine Brücke, einen Radweg oder den Ausbau der Digitalisierung.

Nein.

Zunächst ging es darum, Fördermittel zu erhalten, damit überhaupt genügend Personal vorhanden ist, um den eigentlichen Fördermittelantrag bearbeiten zu können.

Damit hat die kommunale Bürokratie endgültig die höchste Evolutionsstufe erreicht.

Früher schrieb man Anträge.

Heute beantragt man Unterstützung für den Antrag, der den Antrag vorbereitet, mit dem später der eigentliche Antrag gestellt werden darf.

Man könnte meinen, die Verwaltung habe das berühmte Perpetuum mobile erfunden.

Es produziert keine Energie.

Es produziert Formulare.

Die eigentliche Überraschung begann beim Öffnen der Unterlagen.

Der Antrag bestand aus schlanken 800 Seiten.

Das Inhaltsverzeichnis allein musste auf einem eigenen USB-Stick ausgeliefert werden.

Ein Mitarbeiter soll beim ersten Durchblättern gefragt haben:

"Wo beginnt denn der Antrag?"

Die Antwort lautete:

"Nach den vorbereitenden Hinweisen."

"Und die dauern?"

"Etwa 320 Seiten."

Es folgte Kapitel eins.

"Einführung in die Einführung."

Danach Kapitel zwei.

"Erklärung zur Erklärung."

Kapitel drei.

"Hinweise zum richtigen Lesen der vorherigen Hinweise."

Kapitel vier.

"Formblatt zur Bestätigung, dass Kapitel eins bis drei verstanden wurden."

Natürlich unterschrieben.

In zweifacher Ausfertigung.

Digital.

Ausgedruckt.

Eingescannt.

Wieder hochgeladen.

Anschließend per Post nachgereicht.

Zur Digitalisierung gehört schließlich Tradition.

Im Rathaus wurde sofort ein Krisenstab eingerichtet.

Nicht wegen der Förderrichtlinie.

Sondern weil niemand mehr wusste, wo der Anfang und wo das Ende des Antrags lag.

Ein Kollege behauptete, Seite 547 sei identisch mit Seite 213.

Ein anderer erklärte, das sei Absicht.

Man wolle schließlich überprüfen, ob Antragsteller aufmerksam lesen.

Daraufhin meldete sich die Rechtsabteilung.

Sie stellte vorsorglich fest, dass Seite 547 juristisch selbstverständlich eine völlig andere Bedeutung habe als Seite 213.

Zumindest montags.

Besonders beeindruckend war der Abschnitt über notwendige Anlagen.

Benötigt wurden unter anderem:

Ein Finanzierungsplan.

Ein Finanzierungsplan für den Finanzierungsplan.

Ein Nachweis über die Plausibilität des Nachweises.

Eine Erklärung, warum die Erklärung vollständig sei.

Eine Bestätigung, dass sämtliche Bestätigungen bestätigt wurden.

Ein Organigramm.

Ein Lageplan.

Ein Übersichtsplan.

Ein Detailplan.

Ein Übersichtsplan über die Detailpläne.

Und selbstverständlich eine eidesstattliche Versicherung, dass sämtliche Seiten vollständig nummeriert wurden.

Ab Seite 600 wurde der Antrag dann richtig spannend.

Dort begann der Teil "Vereinfachtes Verfahren".

Er umfasste lediglich weitere 200 Seiten.

Ein Verwaltungsmitarbeiter soll daraufhin spontan versucht haben, in den örtlichen Baumarkt zu wechseln.

Dort müsse man immerhin nur Regale aufbauen.

Nicht Formulare.

Die Kämmerei entwickelte inzwischen eine völlig neue Haushaltsposition.

"Papierverbrauch infolge ambitionierter Förderpolitik."

Der Betrag musste allerdings nach oben korrigiert werden.

Mehrfach.

Der Drucker kündigte nach Seite 741 vorsorglich seine Mitarbeit.

Der Scanner beantragte eine Kur.

Der Aktenordner meldete Rückenprobleme.

Selbst die Büroklammern organisierten einen Warnstreik.

Im Personalamt entstand währenddessen eine neue Stellenausschreibung.

Gesucht wurde:

"Fördermittelantragskoordinator für koordinierte Fördermittelantragskoordination."

Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Studium.

Zehn Jahre Berufserfahrung.

Belastbarkeit.

Geduld.

Und die Fähigkeit, auch nach Seite 800 noch zwischen Anlage 14b, Formular C-27 und Anhang III Unterpunkt 6.4.9 unterscheiden zu können.

Die Vergütung erfolgte selbstverständlich nach Tarif.

Die Bewerbung musste online eingereicht werden.

Ausgedruckt.

Unterschrieben.

Eingescannt.

Und zusätzlich auf CD-ROM eingesandt werden.

Schließlich handelt es sich um eine moderne Verwaltung.

Parallel dazu traf die erste Rückfrage der Bewilligungsbehörde ein.

"Auf Seite 384 wurde in Feld 17 das Kreuz minimal linksbündig gesetzt."

"Bitte reichen Sie eine korrigierte Version des vollständigen Antrags innerhalb von fünf Werktagen nach."

Das Rathaus reagierte professionell.

Es gründete eine Projektgruppe.

Eine Lenkungsgruppe.

Einen Arbeitskreis.

Zwei Unterarbeitskreise.

Und eine Taskforce "Kreuzposition".

Nach drei Monaten stand das Ergebnis fest.

Das Kreuz durfte bleiben.

Allerdings musste jetzt das Datum neu eingetragen werden.

Inzwischen entwickelte sich der Antrag zum touristischen Highlight.

Schulklassen besichtigten den Aktenstapel.

Historiker vermuteten erste Ähnlichkeiten mit mittelalterlichen Klosterbibliotheken.

Ein Archäologe entdeckte zwischen Seite 486 und 487 versehentlich den Haushaltsplan des Jahres 1998.

Niemand wusste, wie er dorthin gelangt war.

Die Digitalisierung sollte das Verfahren übrigens erheblich vereinfachen.

Heute werden sämtliche Dokumente in ein modernes Portal hochgeladen.

Das Portal akzeptiert ausschließlich PDF-Dateien.

Maximal zwei Megabyte.

Der Antrag besitzt allerdings 1,8 Gigabyte.

Das System empfiehlt daher freundlich:

"Bitte teilen Sie Ihr Dokument in 947 Einzeldateien auf."

Nach erfolgreichem Upload erscheint anschließend die Meldung:

"Ihre Sitzung ist aus Sicherheitsgründen abgelaufen."

Neustart erforderlich.

Natürlich fragen sich Außenstehende gelegentlich, warum kommunale Projekte so lange dauern.

Die Antwort ist überraschend einfach.

Die ersten zwei Jahre dienen ausschließlich der Vorbereitung des Förderantrags.

Im dritten Jahr wird der Antrag eingereicht.

Im vierten Jahr werden Rückfragen beantwortet.

Im fünften Jahr müssen Unterlagen aktualisiert werden.

Im sechsten Jahr läuft die ursprüngliche Förderrichtlinie aus.

Im siebten Jahr beginnt das Verfahren erneut – diesmal nach der neuen Förderrichtlinie Version 12.3b.

Das Rathaus zeigt sich dennoch optimistisch.

Schließlich sei man inzwischen auf Seite 799 angekommen.

Es fehle nur noch die letzte Unterschrift.

Leider befindet sich das entsprechende Formular in einem Anhang, der versehentlich nur Antragstellern ausgehändigt wird, die den Antrag bereits erfolgreich abgeschlossen haben.

Damit schließt sich der Kreis der modernen Förderpolitik auf beeindruckende Weise.

Wer Fördermittel erhalten möchte, benötigt vor allem eines:

Fördermittel für ausreichend Kaffee, Aktenordner und psychologische Betreuung.

Die eigentlichen Millionen sind dann fast schon Nebensache.

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