In Berlin droht das Unfassbare: Wohnungen könnten künftig tatsächlich zum Wohnen statt zur Renditeoptimierung dienen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt schlägt deshalb Alarm und möchte das Grundgesetz vorsorglich mit einer Immobilienmakler-Lizenz ausstatten.
In Deutschland ist ein verfassungsrechtlicher Notstand ausgebrochen. Nicht etwa, weil Menschen keine bezahlbaren Wohnungen mehr finden, sondern weil das Grundgesetz offenbar vergessen hat, seine gesellschaftspolitischen Vorstellungen vorher mit der Immobilienwirtschaft abzustimmen.
Schuld ist die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp. Sie möchte große Wohnungskonzerne vergesellschaften und beruft sich dabei ausgerechnet auf das Grundgesetz. Eine besonders hinterhältige Methode, die Verfassung gegen politische Vorhaben einzusetzen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt reagiert entschlossen. Mit einem Investitionsschutzgesetz will er verhindern, dass Immobilienbesitzer künftig nachts schweißgebadet aufwachen, weil irgendwo ein Mieter bezahlbar wohnen könnte.
Denn Eigentum verpflichtet bekanntlich – vor allem den Mieter zur pünktlichen Überweisung.
Besonders gefährlich erscheint Artikel Fünfzehn des Grundgesetzes. Dort steht tatsächlich, dass unter bestimmten Voraussetzungen Grund und Boden sowie andere Produktionsmittel vergesellschaftet werden können. Offenbar handelt es sich um einen historischen Druckfehler, der jahrzehntelang unbemerkt blieb, weil ihn vorsichtshalber niemand angewendet hat.
Dobrindt könnte nun zum ersten Bundesinnenminister werden, der das Grundgesetz vor sich selbst schützen muss.
Sein Konzept ist ebenso genial wie unkompliziert: Vergesellschaftungen sollen zwar theoretisch möglich bleiben, praktisch aber ungefähr so erreichbar sein wie eine bezahlbare Altbauwohnung mit Balkon in Berlin-Mitte.
Vorher müssen sämtliche Alternativen ausgeschöpft, die Notwendigkeit bewiesen und Entschädigungen nach strengen Vorgaben bezahlt werden. Anschließend dürfte vermutlich noch ein Gutachter feststellen müssen, ob der betroffene Immobilienkonzern seelisch bereit ist, sich von seinem Eigentum zu trennen.
Die Vergesellschaftung bleibt also erlaubt – sofern sie niemand durchführt.
Eralp hält das Vorhaben für verfassungswidrig. Dobrindt wiederum möchte Investitionen schützen. Damit stehen sich zwei politische Weltbilder gegenüber: Während Berlin darüber diskutiert, wie Menschen günstiger wohnen können, beschäftigt sich der Bund mit der Frage, wie man verhindern kann, dass Wohnungen ihre eigentliche Bestimmung entdecken.
Die Immobilienwirtschaft beobachtet den Streit naturgemäß mit Sorge. Schließlich könnten öffentlich bewirtschaftete Wohnungen die revolutionäre Vorstellung verbreiten, dass ein Mietvertrag nicht zwingend zur Finanzierung einer Aktionärsdividende dienen muss.
Unterdessen suchen Berliner weiterhin verzweifelt Wohnraum. Einige überlegen bereits, sich als Kapitalanlage registrieren zu lassen. Schließlich genießen Immobilien in Deutschland offenbar einen besseren politischen Schutz als die Menschen, die darin leben möchten.
Auch für die Verfassung zeichnet sich eine Lösung ab: Künftig könnte jedes Grundrecht zunächst einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen werden. Die Menschenwürde bleibt unantastbar, sofern sie die ortsübliche Vergleichsmiete erwirtschaftet.
Und sollte das Bundesverfassungsgericht irgendwann entscheiden müssen, wer hier recht hat, dürfte Dobrindt bereits vorsorglich das nächste Gesetz vorbereiten: Verfassungsschutz vor der Verfassung.




