Internationale Pressekonferenzen gelten traditionell als Orte, an denen Journalisten Fragen stellen. Dieses Konzept hat sich über Jahrzehnte bewährt, besitzt allerdings einen entscheidenden Nachteil: Manchmal gefallen die Fragen nicht allen Regierungen. Russland arbeitet deshalb offenbar an einer zeitgemäßen Weiterentwicklung des Journalismus. Das neue Verfahren lautet: Frage stellen, Empörung abwarten, Strafgesetzbuch aufschlagen, Haftbefehl ausstellen.
Betroffen ist diesmal Michael Martens, Balkan-Korrespondent der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Gegen ihn wurde in Russland ein Haftbefehl erlassen. Das russische Innenministerium teilte mit, Martens werde gemäß einem Artikel des Strafgesetzbuches gesucht. Nach Angaben einer von Tass befragten Quelle lautet der Vorwurf „Anstiftung zum Hass“.
Auslöser war eine Frage, die Martens am 8. August bei einer Pressekonferenz des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und des serbischen Präsidenten Alexander Vucic in Belgrad gestellt hatte.
Martens wollte wissen, was Europäer tun könnten, damit die Ukraine „mehr Russen töten“ könne – und korrigierte beziehungsweise präzisierte unmittelbar: „russische Soldaten, natürlich“.
Kommunikativ war das ungefähr so elegant wie die Frage an einen Chirurgen: „Wie viele Menschen schneiden Sie heute noch auf?“ – gefolgt von: „Patienten natürlich.“
Dass eine solche Formulierung Empörung auslöst, dürfte kaum überraschen. Die FAZ bezeichnete die Frage später selbst als „missverständlich formuliert“ und stellte klar, es sei keineswegs redaktionelle Linie, möglichst viele russische Soldaten getötet sehen zu wollen.
Damit hätte die Geschichte normalerweise enden können.
Journalist formuliert Frage schlecht.
Zeitung erklärt Frage.
Öffentlichkeit diskutiert.
Journalist denkt beim nächsten Mal vermutlich fünf Sekunden länger über die Wortwahl nach.
Doch dann betrat Russland die Bühne und sagte sinngemäß:
„Moment! Daraus können wir mindestens einen internationalen Kriminalfall machen.“
Von der Pressekonferenz zur Fahndung
Das russische Innenministerium sucht Michael Martens nun offiziell.
Damit erreicht die journalistische Qualitätskontrolle ein völlig neues Niveau. Während Redaktionen normalerweise mit Korrekturen, Leserbriefen oder einem missbilligenden Blick des Chefredakteurs arbeiten, setzt Moskau offenbar auf die etwas robustere Methode „Fahndung“.
Das eröffnet spannende Perspektiven für künftige Pressekonferenzen.
„Herr Präsident, warum ist die Inflation so hoch?“
„Name des Journalisten?“
„Peter Müller.“
„Geburtsdatum?“
„Warum?“
„Nur für die Akkreditierung.“
Drei Tage später erscheint Peter Müller im Fahndungsregister wegen „vorsätzlicher Beschädigung des nationalen Konsumklimas“.
Besonders praktisch ist dabei die enorme Flexibilität des Systems. Denn wenn eine unangenehme Frage bereits strafrechtlich relevant sein könnte, eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten.
Nachfragen könnten als Wiederholungstat gelten.
Zwischenfragen als organisierte Kriminalität.
Und investigativer Journalismus wäre vermutlich bereits eine schwere staatsgefährdende Gruppentätigkeit mit besonderer journalistischer Energie.
Der DJV entdeckt einen kleinen Unterschied
Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbands, Mika Beuster, reagierte wenig begeistert. Welche Fragen Journalisten auf Pressekonferenzen stellten, gehe die Justiz nichts an – auch die russische nicht.
Das klingt zunächst selbstverständlich.
Allerdings leben wir offenbar in Zeiten, in denen Selbstverständlichkeiten regelmäßig Pressemitteilungen benötigen.
Beuster warnte außerdem vor einem möglichen Schauprozess gegen Michael Martens in Moskau.
Ein solcher Prozess könnte ungefähr folgendermaßen aussehen:
Richter: „Angeklagter, haben Sie diese Frage gestellt?“
Martens: „Ja, aber sie war missverständlich formuliert.“
Richter: „Aha! Sie geben also zu, formuliert zu haben.“
Martens: „Natürlich.“
Richter: „Schriftführerin, bitte zusätzlich vorsätzliche Formulierung aufnehmen.“
Das Problem besitzt allerdings eine ernstere Dimension: Deutschland würde Martens wegen eines solchen russischen Haftbefehls nicht einfach ausliefern. Bei Reisen in andere Länder könnte die Situation jedoch komplizierter werden – gerade dort, wo Moskau politischen Einfluss besitzt.
Für einen Balkan-Korrespondenten ist das ausgesprochen ungünstig.
Es ist ungefähr so, als würde gegen einen Alpenreporter ein Haftbefehl gelten, der ausschließlich beim Betreten von Bergen problematisch wird.
Russland schreibt jetzt nach Berlin
Besonders bemerkenswert ist jedoch der nächste Akt dieses diplomatisch-juristischen Theaterstücks.
Die russische Botschaft wandte sich an die Berliner Staatsanwaltschaft und bat um eine rechtliche Einschätzung zu Martens’ Äußerung.
Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang des Schreibens und muss nun gesetzlich prüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht. Diese Prüfung bedeutet ausdrücklich nicht, dass Ermittlungen aufgenommen wurden.
Damit treffen nun zwei bemerkenswert unterschiedliche Rechtskulturen aufeinander.
Russland:
„Wir haben schon einen Haftbefehl.“
Deutschland:
„Wir prüfen zunächst, ob überhaupt Anlass für Ermittlungen besteht.“
Russland:
„Wann nehmt ihr ihn fest?“
Deutschland:
„Moment, wir haben gerade einen Vorgang angelegt.“
Russland:
„Ausgezeichnet!“
Deutschland:
„Nein, nein. Einen Vorgang.“
Vermutlich befindet sich die russische Anfrage inzwischen in einer Berliner Verwaltungsmappe, was historisch betrachtet eine der wirksamsten Methoden darstellt, internationale Konflikte vorübergehend einzufrieren.
Der gefährlichste Gegenstand: das Mikrofon
Die eigentliche Absurdität liegt darin, wie schnell aus einer ungeschickten journalistischen Formulierung ein internationaler Justizfall geworden ist.
Man kann Michael Martens’ Frage kritisieren. Man kann sie geschmacklos, unnötig martialisch oder journalistisch misslungen finden. Genau dafür existieren Medienkritik, öffentliche Debatten und redaktionelle Verantwortung.
Ein Haftbefehl ist allerdings eine bemerkenswert ambitionierte Form des Leserbriefs.
Denn sobald Staaten beginnen, ausländische Journalisten für Fragen strafrechtlich verfolgen zu wollen, könnte die internationale Pressearbeit künftig erheblich komplizierter werden.
Journalisten müssten vor jeder Pressekonferenz neben Aufnahmegerät, Laptop und Notizblock noch einen internationalen Strafrechtsanwalt einpacken.
Die klassische Akkreditierung würde erweitert:
Name?
Medium?
Passnummer?
Fragenkatalog?
Potenzielle Strafbarkeit in 193 UN-Mitgliedstaaten?
Und irgendwann sitzen auf Pressekonferenzen nur noch Journalisten, die absolut sichere Fragen stellen:
„Herr Präsident, wie geht es Ihnen heute?“
„Gut.“
„Vielen Dank.“
Internationale Krise verhindert.
Moskau entdeckt den globalen Redaktionsschluss
Der Fall Michael Martens zeigt damit unfreiwillig, wie absurd internationale Informationspolitik werden kann.
Eine missverständlich formulierte Frage wird zum Politikum.
Eine Zeitung distanziert sich von der möglichen Interpretation.
Ein Journalistenverband protestiert.
Russland erlässt einen Haftbefehl.
Die russische Botschaft schreibt nach Berlin.
Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft pflichtgemäß einen Anfangsverdacht.
Und wahrscheinlich sitzt irgendwo ein deutscher Verwaltungsbeamter vor dem Vorgang und denkt:
„Früher hatten wir einfach Falschparker.“
Vielleicht ist dies aber tatsächlich die Zukunft der internationalen Pressearbeit.
Nicht mehr nur:
„Haben Sie noch Fragen?“
Sondern:
„Haben Sie noch Fragen – und wenn ja, in welchen Ländern möchten Sie anschließend noch einreisen können?“
Michael Martens dürfte jedenfalls unfreiwillig eine neue journalistische Maßeinheit geschaffen haben.
Ein Martens bezeichnet künftig die internationale Eskalationsstufe einer einzigen schlecht formulierten Frage.
Ein halber Martens: empörter Botschafter.
Ein Martens: diplomatische Protestnote.
Zwei Martens: Strafverfahren.
Drei Martens: Haftbefehl.
Und bei fünf Martens steht morgens Tass vor der Tür und möchte wissen, ob man freiwillig nach Moskau mitkommt.
Damit wäre auch die moderne russische Vorstellung von Pressefreiheit präzise zusammengefasst:
Jeder Journalist darf selbstverständlich jede Frage stellen.
Er sollte anschließend lediglich darauf achten, wo sein nächster Anschlussflug landet.




