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KOLUMNE

Achtung! Wahlversprechen nur bis zum Wahltag haltbar – Danach bitte fachgerecht entsorgen

admin · 26.07.2026 · 4 Min. Lesezeit
Grafik: Wahlversprechen mit eingebautem Ablaufdatum
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Es gibt Produkte, deren Haltbarkeit ist eindeutig geregelt.

Milch.

Eier.

Sahne.

Selbst Tiefkühlpizza besitzt ein Ablaufdatum.

Nur bei Wahlversprechen herrschte jahrzehntelang völlige Rechtsunsicherheit.

Bis jetzt.

Nach intensiven Untersuchungen gelang es einem fiktiven Institut für demokratische Lebensmittelkontrolle, die Wahrheit ans Licht zu bringen:

Wahlversprechen verfallen automatisch nach Schließung der Wahllokale.

Genauer gesagt ungefähr in dem Moment, in dem der letzte Stimmzettel in der Urne verschwindet und die erste Hochrechnung über den Bildschirm flimmert.

Ab diesem Zeitpunkt verwandeln sich sämtliche Versprechen in das, was Wissenschaftler inzwischen liebevoll als „historische Wahlkampfaromen“ bezeichnen.

Optisch sind sie noch vorhanden.

Inhaltlich lösen sie sich jedoch ähnlich schnell auf wie Zuckerwatte im Regen.

Die Forschung war aufwendig.

Ein Team aus Linguisten, Physikern und drei ehemaligen Wahlkampfstrategen untersuchte hunderte Versprechen verschiedenster Parteien.

Die Ergebnisse waren erschütternd.

Noch am Nachmittag vor der Wahl besaßen die Aussagen eine erstaunliche Stabilität.

Steuersenkungen?

Fest.

Bürokratieabbau?

Knackig.

Mehr Geld?

Frisch.

Keine neuen Belastungen?

Aromaversiegelt.

Doch kaum schloss das letzte Wahllokal, setzte der natürliche Zerfallsprozess ein.

Bereits nach drei Stunden konnten Laborgeräte nur noch minimale Spuren von Verbindlichkeit nachweisen.

Nach einer Woche bestand ein durchschnittliches Wahlversprechen überwiegend aus Luft, Konjunktiven und Pressemitteilungen.

Besonders erstaunlich ist allerdings die Verpackung.

Denn Wahlversprechen sehen unglaublich hochwertig aus.

Sie glänzen.

Sie funkeln.

Sie werden professionell präsentiert.

Sie besitzen Hochglanzbroschüren.

Sie kommen mit Musik.

Mit Luftballons.

Mit jubelnden Anhängern.

Mit professioneller Beleuchtung.

Kurz gesagt:

Sie wirken hochwertiger als viele Elektrogeräte.

Erst zuhause bemerkt der Wähler, dass die Bedienungsanleitung fehlt.

Politiker erklären diesen Vorgang regelmäßig mit bemerkenswerter Kreativität.

„Die Rahmenbedingungen haben sich verändert.“

„Neue Erkenntnisse liegen vor.“

„Die Weltlage ist komplex.“

„Das war anders gemeint.“

„Sie haben den Satz aus dem Zusammenhang gerissen.“

„Gemeint war selbstverständlich die Wahl 2049.“

Spätestens an diesem Punkt beginnen viele Bürger, misstrauisch auf das Kleingedruckte zu schauen.

Und tatsächlich.

Unter jedem Wahlversprechen scheint inzwischen ein kaum lesbarer Hinweis zu stehen:

„Abbildung ähnlich. Umsetzung kann von Darstellung abweichen.“

Einige Verbraucherschützer fordern deshalb bereits ein neues Kennzeichnungssystem.

Künftig sollen Wahlprogramme verpflichtend mit einer Nährwerttabelle versehen werden.

Versprechen pro Seite:

12

Realisierungswahrscheinlichkeit:

4 Prozent.

Enthaltene Konjunktive:


Kann Spuren von Koalitionsvertrag enthalten.

Besonders empfindlich reagieren Wahlversprechen übrigens auf Regierungsbeteiligungen.

Im Wahlkampf sind sie ausgesprochen robust.

Kaum befindet sich dieselbe Partei in einer Koalition, beginnen sie sich auffällig zu verändern.

Ein ursprüngliches „Wir werden…“

entwickelt sich zunächst zu

„Wir möchten…“

anschließend zu

„Wir prüfen…“

und endet schließlich bei

„Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich.“

Spätestens jetzt weiß jeder:

Das Produkt ist endgültig verdorben.

Besonders faszinierend bleibt allerdings die Fähigkeit der Politik, jedes Wahlversprechen später wiederzufinden.

Allerdings nie dort, wo man gesucht hatte.

Fragt ein Journalist:

„Sie wollten doch…“

antwortet der Politiker:

„Ja, selbstverständlich.“

„Und?“

„Das steht jetzt im langfristigen Perspektivkonzept.“

„Wo finde ich das?“

„In Vorbereitung.“

„Seit wann?“

„Seit der Wahl.“

Mittlerweile vermuten Experten sogar, dass Wahlversprechen nach ihrem Ablauf ein Eigenleben entwickeln.

Nachts treffen sie sich heimlich in verlassenen Parteizentralen.

Dort sitzen sie auf alten Wahlplakaten und erzählen sich Geschichten.

„Ich wollte einmal die Bürokratie halbieren.“

„Ach ja?“

„Und ich sollte die Steuererklärung auf eine Seite bringen.“

„Ich war für pünktliche Züge zuständig.“

Betretenes Schweigen.

Anschließend bestellen alle gemeinsam einen Kaffee.

Natürlich mit Förderprogramm.

Besonders hart trifft das Schicksal Wahlversprechen, die besonders laut angekündigt wurden.

Je größer die Bühne, desto kürzer offenbar ihre Halbwertszeit.

Ein gigantisches Wahlversprechen besitzt ungefähr dieselbe Lebensdauer wie ein Feuerwerk.

Kurz beeindruckend.

Danach bleibt hauptsächlich Rauch.

Inzwischen denkt sogar die Industrie über neue Produkte nach.

So soll es bald den ersten Versprechenskühlschrank geben.

Er hält Wahlversprechen bis zu sechs Monate länger frisch.

Premiumkunden erhalten zusätzlich einen Vakuumbeutel gegen Koalitionsluft.

Außerdem wird an einem Gefrierschrank gearbeitet.

Dort lassen sich Wahlversprechen theoretisch bis zur nächsten Wahl konservieren.

Praktisch benötigt ihn allerdings niemand.

Denn pünktlich zum nächsten Wahlkampf erscheinen ohnehin fabrikneue Modelle.

Jetzt mit verbessertem Design.

Noch größeren Hoffnungen.

Und extra viel Zukunft.

Marketingabteilungen lieben diese Jahreszeiten.

Schließlich kann man dieselben Ideen einfach neu verpacken.

Aus „Bürokratie abbauen“ wird:

„Bürokratie entschlossen reduzieren.“

Aus „Steuern senken“ wird:

„Steuern intelligent entlasten.“

Aus „Mehr Tempo“ wird:

„Beschleunigungsoffensive.“

Die Verpackung wechselt.

Der Inhalt erkennt sich gegenseitig wieder.

Am Ende wäre deshalb vielleicht eine ganz einfache gesetzliche Regelung sinnvoll.

Jedes Wahlversprechen erhält künftig einen Aufkleber.

Gut sichtbar.

In leuchtendem Rot.

Mindestens haltbar bis: Wahltag, 18:00 Uhr.

Darunter folgt der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis:

„Nach Ablauf kann das Produkt erheblich an Glaubwürdigkeit verlieren.“

Und irgendwo im Bundestag würde vermutlich ein Abgeordneter aufstehen und beantragen, diesen Aufkleber zunächst in einem Arbeitskreis zu prüfen.

Bis dahin bleibt den Bürgerinnen und Bürgern wohl nur eine Empfehlung:

Wahlversprechen immer möglichst frisch genießen.

Am besten direkt vor der Wahl.

Denn spätestens nach der Regierungsbildung entwickeln sie häufig dieselbe Konsistenz wie ein Brötchen, das seit drei Wochen unbeachtet auf der Fensterbank liegt.

Man erkennt noch, was es einmal sein wollte.

Aber hineinbeißen möchte trotzdem niemand mehr.

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