Es gibt Dinge, die wiederholen sich zuverlässig: Weihnachten, Steuererklärungen, Bahnverspätungen – und offenbar die Aufhebung der Immunität von Stephan Brandner.
Der Bundestag hat erneut beschlossen, die Immunität des AfD-Abgeordneten aus Thüringen aufzuheben. Damit wird der Weg für ein Strafverfahren freigemacht. Für Brandner ist das inzwischen offenbar weniger politischer Ausnahmezustand als vielmehr parlamentarische Routinewartung.
Andere Abgeordnete bekommen Post vom Wissenschaftlichen Dienst. Brandner bekommt anscheinend gelegentlich einen Hinweis mit dem Inhalt: „Ihre Immunität wurde erfolgreich deinstalliert.“
Anlass sind laut Brandner Aussagen bei einem Auftritt im hessischen Landtagswahlkampf 2023. Jemand habe sich beleidigt gefühlt, schrieb er auf X, und nun sei die Staatsanwaltschaft tätig geworden.
Politisch bemerkenswert ist dabei vor allem die entspannte Formulierung „jemand hat sich beleidigt gefühlt“. Das klingt ungefähr so, als würde ein Autofahrer nach dem Abriss einer Leitplanke erklären: „Da hat sich wohl ein Stück Infrastruktur unwohl gefühlt.“
Die AfD-Fraktion stimmte erwartungsgemäß gegen die Aufhebung. Eine Aussprache gab es nicht. Vermutlich war das Thema für viele Beteiligte bereits selbsterklärend genug.
Denn die Immunität eines Bundestagsabgeordneten ist keine magische Schutzfolie aus dem Zubehörhandel, sondern soll die Funktionsfähigkeit des Parlaments sichern. Wird wegen eines möglichen strafrechtlich relevanten Vorgangs ermittelt, muss der Bundestag die Strafverfolgung grundsätzlich erst ermöglichen.
Bei Brandner dürfte sich inzwischen allerdings die Frage stellen, ob das Parlament nicht vorsorglich eine Schnellspur einrichtet. Vielleicht direkt neben dem Eingang zum Plenarsaal: links Garderobe, rechts Besucheranmeldung, dahinter „Immunitätsaufhebung – Abholung und Rückgabe“.
Praktisch wäre auch eine Bonuskarte.
Nach fünf Aufhebungen gibt es einen parlamentarischen Geschäftsführer gratis.
Die eigentliche Kunst besteht dabei darin, gleichzeitig parlamentarischer Geschäftsführer einer Fraktion zu sein und offenbar regelmäßig dafür zu sorgen, dass sich der Bundestag geschäftsführend mit der eigenen Person beschäftigen muss. Das ist politische Kreislaufwirtschaft in ihrer reinsten Form.
Brandner selbst dürfte den Vorgang vermutlich erneut als Beleg dafür betrachten, dass man ihm wegen seiner politischen Aussagen ans Leder wolle. Seine Gegner wiederum werden darauf verweisen, dass Meinungsfreiheit zwar viel erlaubt, aber nicht automatisch sämtliche Vorschriften des Strafgesetzbuchs in den Urlaub schickt.
Und so bleibt am Ende ein vertrautes Bild:
Der Bundestag hebt Brandners Immunität auf.
Die AfD stimmt dagegen.
Die Staatsanwaltschaft darf arbeiten.
Und irgendwo in Berlin öffnet wahrscheinlich bereits jemand die Datei:
„Brandner_Immunitaet_final_final_wirklich_final_neu.docx“




