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Der feuchte Traum der Gesetzeslücke: Wenn Nacktheit plötzlich Allgemeingut ist
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- tmueller
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Es gibt Orte, an denen Menschen bewusst alles ablegen: Kleidung, Status, Sorgen. Orte, an denen niemand beurteilt werden will, weil ohnehin alle gleich aussehen – leicht gerötet, schweigend, schwitzend. Die Sauna gehört dazu. Oder gehörte. Denn lange Zeit galt dort ein merkwürdiges Naturgesetz: Wer nackt ist, existiert offenbar nur noch eingeschränkt als schutzwürdige Person.
Der rechtliche Zustand ließ sich bislang so zusammenfassen: Hose an – Schutz an. Hose aus – Pech gehabt. Ein Prinzip von bestechender Einfachheit, das sich hervorragend für Lehrbücher eignet, allerdings weniger für die Realität. Während also anderswo bereits das falsche Zücken eines Smartphones strafbar sein kann, galt im Dampfbad die alte Regel: Wer schwitzt, wird womöglich gespeichert.
Diese Logik hatte etwas Tröstliches – zumindest für jene, die sich gern unauffällig als Dokumentarfilmer fremder Körper verstanden. Die Sauna als museale Einrichtung: Eintritt frei, Fotografieren erlaubt, Haftung ausgeschlossen. Dass das gesellschaftlich eher unerquicklich war, störte lange niemanden. Schließlich ist Entspannung Privatsache. Und wer entspannt ist, sollte sich nicht so anstellen.
Erst langsam sickerte die Erkenntnis durch, dass es einen Unterschied gibt zwischen „öffentlich zugänglich“ und „öffentlich verfügbar“. Ein Unterschied, der erstaunlich lange ignoriert wurde. Offenbar galt: Wer sich freiwillig entblößt, verzichtet automatisch auf Würde. Ein erstaunlich stabiler Gedanke in einer ansonsten hochsensiblen Datenschutzgesellschaft.
Denn während man andernorts Cookie-Banner wegklickt, als hinge die Demokratie davon ab, konnte man im Wellnessbereich bislang offenbar unbehelligt fremde Körper archivieren. Digital, hochauflösend, jederzeit abrufbar. Die Sauna wurde so zum letzten Rückzugsort der völligen Rechtsentspanntheit – zumindest für jene mit Kamera.
Nun aber regt sich Widerstand. Nicht von den Schwitzenden, die hatten sich längst unwohl gefühlt, sondern ausgerechnet aus der Juristerei. Eine Berufsgruppe, die sonst eher dafür bekannt ist, Dinge zu verkomplizieren, hat festgestellt: Das hier ist zu einfach. Zu eindeutig falsch. Zu peinlich, um es weiter laufen zu lassen.
Plötzlich taucht eine neue Erkenntnis auf: Nacktheit ist kein Freibrief. Keine Einladung. Kein stillschweigendes Einverständnis zur digitalen Verwertung. Eine bahnbrechende Idee, die vermutlich mehrere Sitzungen, Gutachten und Kaffeeautomaten benötigt hat, um formuliert zu werden.
Doch wie immer, wenn das Strafrecht sich bewegt, kommt sofort die Gegenfrage: Übertreiben wir jetzt? Wird demnächst das versehentliche Spiegelbild im Edelstahl zur Straftat? Muss der Aufgussmeister künftig eidesstattlich versichern, dass sein Blick neutral war? Wird das Gruppenfoto mit Bademantelpflicht eingeführt?
Die Antwort lautet beruhigend: Nein. Zumindest offiziell. Man wolle gezielte Übergriffe sanktionieren, nicht das unbeholfene Urlaubsfoto. Ein Unterschied, der juristisch sauber klingt, aber in der Praxis regelmäßig für Diskussionsbedarf sorgen dürfte. Denn zwischen „gezielt“ und „versehentlich“ liegt oft nur ein Fingertipp.
Interessant ist, wie spät diese Debatte geführt wird. Smartphones sind seit über einem Jahrzehnt omnipräsent. Kameras allgegenwärtig. Cloudspeicher grenzenlos. Und doch dauerte es erstaunlich lange, bis jemand sagte: Moment mal – vielleicht sollten wir regeln, dass man nackte Menschen nicht heimlich aufnimmt, auch wenn sie nicht gerade in einer Umkleidekabine stehen.
Offenbar war die Sauna lange ein gedanklicher Sonderfall. Ein Raum außerhalb der normalen Welt. Eine Art juristisches Atlantis, in dem andere Regeln gelten. Oder besser gesagt: gar keine. Ein Ort, an dem das Gesetz draußen blieb, während drinnen fleißig geschwitzt und möglicherweise gespeichert wurde.
Besonders grotesk wird das Ganze im Vergleich zu anderen Situationen. Wer heimlich in einer Wohnung filmt, begeht eine Straftat. Wer in einer Umkleidekabine die Kamera zückt, ebenso. Aber wer dieselbe Person nackt auf einer Holzbank ablichtet, konnte sich bislang auf Schulterzucken verlassen. Öffentlicher Raum, Pech gehabt. Der Unterschied zwischen Umkleide und Sauna: offenbar ein paar Grad Celsius.
Dass nun mehrere Regionen gleichzeitig sagen: „Vielleicht war das keine gute Idee“, wirkt weniger wie Fortschritt, sondern wie ein verspätetes Aufwachen. Als hätte man jahrelang zugesehen, wie jemand durch ein Loch im Zaun spaziert, um dann festzustellen: Ach, da fehlt ja ein Zaun.
Die satirische Pointe liegt jedoch woanders: im Verhältnis von Technik und Moral. Das Smartphone ist nicht das Problem. Es liegt still da, kann nichts dafür. Das Problem ist die Annahme, dass technische Möglichkeiten automatisch genutzt werden dürfen. Dass alles, was man sehen kann, auch gespeichert werden darf. Ein Denken, das weniger mit Freiheit als mit Bequemlichkeit zu tun hat.
Die neue Rechtslage soll das ändern. Sie soll signalisieren: Auch im Zustand maximaler Entspannung gilt noch etwas anderes als das Recht des Schnelleren. Auch ohne Kleidung bleibt der Mensch Subjekt, nicht Objekt. Eine Erkenntnis, die man eigentlich in der Grundschule erwartet hätte – nicht im Bundesgesetzblatt.
Am Ende könnte diese Regelung mehr leisten als nur Strafen. Sie könnte die Sauna wieder zu dem machen, was sie sein sollte: ein Ort, an dem man loslässt, statt aufzupassen. An dem das größte Risiko ein zu heißer Aufguss ist – und nicht das Gefühl, irgendwo unfreiwillig gespeichert zu sein.
Oder, einfacher gesagt: Wenn der Gesetzgeber endlich anerkennt, dass man Menschen auch nackt nicht ungefragt ablichten darf, dann ist das kein kultureller Umbruch – sondern das späte Schließen einer Tür, die niemals hätte offen stehen dürfen.
Und vielleicht, ganz vielleicht, kann man dann wieder schwitzen, ohne sich zu fragen, ob man gerade entspannt oder archiviert wird.