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Freizeichen ins Nichts: Wie 42 Russen versuchten, den Staat anzurufen – und im Warteschleifenstaat landeten
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- tmueller
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Es gibt Länder, in denen das Internet ausfällt, wenn ein Bagger ein Kabel trifft. Und es gibt Länder, in denen das Internet ausfällt, weil es zu viel weiß. Russland hat sich für die zweite Variante entschieden und sie zur staatlichen Dienstleistung ausgebaut. In diesem hochentwickelten Umfeld haben 42 russische Internetnutzer etwas getan, das man dort inzwischen mit einer Mischung aus Staunen, Kopfschütteln und vorsorglicher Aktennotiz betrachtet: Sie haben den Staat verklagt, weil Messenger nicht mehr richtig funktionieren.
Geklagt wurde gegen zwei Institutionen, die normalerweise nicht Gegenstand bürgerlicher Beschwerden sind, sondern eher Endstationen davon: die Telekom- und Medienaufsicht Roskomnadsor sowie das Ministerium für Digitalisierung. Der Vorwurf klingt fast niedlich: Die teilweise Blockierung von Anrufen über WhatsApp und Telegram sei illegal, unbegründet und verletze die Rechte russischer Bürger.
Allein dieser Satz ist bereits ein kleines Wunder. „Rechte russischer Bürger“ ist aktuell ein Begriff, der in offiziellen Verlautbarungen meist nur noch im historischen Kontext vorkommt, etwa bei Jubiläumsreden oder in Schulbüchern, die bald überarbeitet werden. Trotzdem haben die Kläger ihn schwarz auf weiß in eine Klageschrift geschrieben. Juristisch korrekt, politisch ambitioniert und gesellschaftlich ungefähr so mutig wie das Tragen bunter Socken in einer Uniformparade.
Die Chancen auf Erfolg gelten als minimal. Solange der von Wladimir Putin befohlene Krieg gegen die Ukraine andauert, haben Klagen gegen staatliche Eingriffe in Russland ungefähr den Stellenwert einer höflichen Nachfrage beim Grenzposten. Dennoch hat diese Sammelklage eine Qualität, die über ihre juristischen Erfolgsaussichten hinausgeht. Sie ist ein Lebenszeichen. Ein digitales SOS aus einem Netz, das offiziell existiert, praktisch aber zunehmend schweigt.
Die Realität im russischen Internet ist inzwischen klar strukturiert. Tausende Webseiten sind blockiert, YouTube läuft im Schneckentempo, ausländische Plattformen werden gedrosselt oder gleich ganz abgeklemmt. Seit Sommer sind Anrufe über WhatsApp und Telegram nur noch eingeschränkt möglich. In vielen Regionen berichten Nutzer inzwischen von einer nahezu vollständigen Blockade. Ohne VPN – also ohne digitale Tarnkappe – klappt oft nicht einmal mehr das Versenden einfacher Textnachrichten. Private Kommunikation ist damit offiziell erlaubt, praktisch aber nur mit Zusatzsoftware, Geduld und dem Gefühl, etwas Falsches zu tun.
Die Behörden erklären dieses Vorgehen mit bewährter Gelassenheit. Die Anbieter würden gegen russisches Recht verstoßen, etwa weil sie Nutzerdaten nicht auf russischem Staatsgebiet speichern. Das klingt nach Datenschutz, wirkt aber eher wie Datenerziehung. Wer bestimmt, wo Daten liegen müssen, bestimmt auch, welche Daten unterwegs verschwinden dürfen. Kritiker sehen darin keinen technischen Selbstzweck, sondern eine politische Maßnahme: Der Informationsfluss soll kontrollierbar bleiben, vor allem dann, wenn er den Krieg betrifft.
Parallel dazu wird der heimische Messenger „Max“ mit bemerkenswerter Hingabe gefördert. Schulen, Behörden und staatliche Einrichtungen werden verpflichtet, ihre Kommunikation dorthin zu verlagern. Das ist effizient. Max funktioniert. Max ist schnell. Max ist zuverlässig. Und Max stellt keine Fragen. Wer über Max schreibt, weiß zumindest eines sicher: Die Nachricht kommt an. Die Frage, wo sie ankommt, wird höflich ausgespart.
Die 42 Kläger sehen darin eine klare Schieflage. Sie argumentieren, die Einschränkungen seien unbegründet und unverhältnismäßig. Juristisch ist das sauber formuliert. Politisch klingt es fast rührend. In Russland gilt seit einiger Zeit ein sehr klares Prinzip: Was der Staat tut, ist notwendig. Was notwendig ist, ist verhältnismäßig. Und was verhältnismäßig ist, darf nicht hinterfragt werden. Das spart Zeit und Diskussionen.
Öffentliche Kritik an dieser Internetpolitik ist selten. Wer sich äußert, riskiert Repressionen, Geldstrafen oder strafrechtliche Verfolgung. In diesem Klima eine Sammelklage einzureichen, ist weniger ein Rechtsmittel als eine Form moderner Zivilarchäologie. Man gräbt nach Überresten eines Rechtsstaats, in der Hoffnung, dass noch etwas Verwertbares gefunden wird.
Besonders ironisch ist der Zeitpunkt. In den Tagen vor den Feiertagen klagten Nutzer landesweit über massive WhatsApp-Drosselungen. WhatsApp selbst erklärte in einer Stellungnahme, russische Behörden wollten mehr als 100 Millionen Menschen das Recht auf private Kommunikation entziehen. Das ist vielleicht etwas dramatisch formuliert, aber nicht völlig falsch. Private Kommunikation ist nicht abgeschafft worden – sie wurde lediglich standardisiert. Privat darf man weiterhin reden, nur bitte über empfohlene Kanäle, mit akzeptabler Geschwindigkeit und ohne Überraschungen.
Die Sammelklage wirft damit eine größere Frage auf, die über Messenger hinausgeht: Wem gehört Kommunikation? In Russland scheint die Antwort eindeutig. Sie gehört dem Staat. Bürger dürfen sie nutzen, solange sie sie richtig nutzen. Richtig bedeutet: langsam, übersichtlich und möglichst innerhalb nationaler Servergrenzen. Wer schneller kommuniziert, zu viel liest oder die falschen Plattformen verwendet, fällt auf. Und Auffallen ist die gefährlichste Nebenwirkung von Internetzugang.
Ironischerweise zeigt gerade diese Klage, wie weit sich Staat und Gesellschaft voneinander entfernt haben. Auf der einen Seite Behörden, die das Internet wie einen schlecht erzogenen Hund behandeln: drosseln, sperren, erziehen. Auf der anderen Seite Bürger, die glauben, man könne das mit Paragrafen, Anträgen und Gerichten regeln. Zwei Welten, verbunden durch ein Netz, das längst aufgehört hat, zu verbinden.
Das Gericht wird die Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit abweisen. Es wird erklären, dass die Maßnahmen notwendig seien, um Sicherheit, Souveränität und Ordnung zu gewährleisten. Das Urteil wird sauber formuliert sein, mit Verweisen auf Gesetze, Verordnungen und staatliche Interessen. Die Messenger werden danach nicht schneller funktionieren. Aber das Protokoll wird vollständig sein.
Und doch bleibt etwas zurück. Die 42 Kläger haben gezeigt, dass es noch Menschen gibt, die versuchen, den Staat zu erreichen – selbst wenn kein Netz da ist. Sie haben den juristischen Notruf gewählt. Kein Klingeln, kein Abheben, vielleicht ein leises Besetztzeichen.
Am Ende ist diese Geschichte weniger eine über Technik als über Macht. Blockiert sind nicht WhatsApp oder Telegram. Blockiert ist die Vorstellung, dass Kommunikation ein Grundrecht ist und kein Gnadenakt. Die 42 Russen haben geklagt, weil sie reden wollten. Der Staat hat geantwortet, wie er es am besten kann: mit Stille.
Und in einem Land, in dem alles überwacht wird, ist genau diese Stille vielleicht die lauteste Antwort von allen.