Satiressum – Satire. Scharf. Subversiv.
Veröffentlicht am
Politik

Beleidigt? Bitte Formular 188 ausfüllen

Autor
Beleidigt? Bitte Formular 188 ausfüllen

Es gibt Gesetze, die wirken wie gut gemeinte Regenschirme: Sie sollten schützen, werden aber irgendwann so groß, dass sie allen anderen die Sicht nehmen. Paragraf 188 gehört inzwischen eindeutig in diese Kategorie. Einst als Schutz gedacht, heute eher als politisches Komfortkissen wahrgenommen – weich, exklusiv und vorzugsweise nur für Menschen mit Mandat reserviert.

Nun hat ausgerechnet Jens Spahn öffentlich ausgesprochen, was viele längst denken, aber nur leise murmeln: Dieses Sonderrecht könnte man auch einfach abschaffen. Keine Revolution, kein Staatsstreich, kein Untergang der Republik – sondern die schlichte Rückkehr zu einem Grundsatz, der früher als selbstverständlich galt: Gleiches Recht für alle, auch für diejenigen mit Terminkalendern voller Talkshows.

Der betreffende Paragraf hat eine bemerkenswerte Karriere hingelegt. Ursprünglich konzipiert, um politische Arbeit vor gezielter Einschüchterung zu schützen, ist er heute vor allem eines: ein Symbol. Nicht für Wehrhaftigkeit der Demokratie, sondern für ihre Nervosität. Wer ihn liest, könnte meinen, Politik sei ein Hochrisikoberuf mit besonders empfindlicher Haut, vergleichbar mit rohen Eiern auf Glatteis.

Das Problem beginnt nicht beim Schutz vor Bedrohung – der ist notwendig. Es beginnt dort, wo das Strafrecht plötzlich Unterschiede macht zwischen Menschen mit Amt und Menschen ohne. Die gleiche Beschimpfung, dieselben Worte, dieselbe Tonlage – aber völlig unterschiedliche juristische Konsequenzen. Der Bürger bekommt einen müden Blick, der Politiker eine Aktennummer. Demokratie nach Dienstgrad.

Dabei ist die Geschichte dieses Paragrafen selbst ein Lehrstück. Seine geistigen Vorfahren stammen aus einer Zeit, in der politische Auseinandersetzungen noch mit Schlagstöcken geführt wurden und man glaubte, Ordnung ließe sich durch Ehrschutz erzwingen. Damals stand Stabilität über Freiheit, Ruhe über Reibung. Ein nachvollziehbarer Gedanke – vor fast hundert Jahren.

In der Gegenwart jedoch wirkt dieses Konzept wie ein antiker Helm auf einem digitalen Schlachtfeld. Die politische Auseinandersetzung findet heute in Kommentarspalten, Memes und Kurznachrichten statt. Sie ist laut, chaotisch und oft unerquicklich. Aber sie ist auch Ausdruck einer Gesellschaft, die redet, widerspricht und sich einmischt. Wer in diesem Umfeld ein Sonderrecht gegen scharfe Worte beansprucht, signalisiert weniger Stärke als Unsicherheit.

Besonders pikant wird es, wenn jene, die am lautesten über angebliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit klagen, gleichzeitig zu den fleißigsten Nutzern dieses Schutzparagrafen zählen. Die Alternative für Deutschland inszeniert sich gern als letzte Bastion gegen sprachliche Bevormundung. In der Praxis jedoch greift man dort erstaunlich routiniert zum juristischen Hebel, wenn Kritik persönlich wird. Freiheit ist offenbar etwas, das vor allem für die eigenen Gefühle gilt.

Die prominenteste Vertreterin dieses Widerspruchs ist Alice Weidel, die laut Berichten eine beeindruckende Sammlung von Anzeigen angelegt haben soll – wegen verbaler Entgleisungen anderer. Das ist ihr gutes Recht. Aber es wirft die Frage auf, warum ein Paragraf bekämpft wird, den man gleichzeitig so eifrig nutzt. Vielleicht ist er doch nicht so schlecht. Zumindest, wenn er hilft.

So wird aus einem Gesetz ein politisches Taschenmesser: öffentlich verdammt, privat geschätzt. Der Effekt auf das Vertrauen in den Rechtsstaat ist überschaubar. Der Eindruck verfestigt sich, dass es zwei Ebenen der Kränkbarkeit gibt – eine für Normalbürger und eine mit Sonderzuständigkeit.

Dabei gäbe es Alternativen. Bedrohungen, Aufrufe zur Gewalt und gezielte Hetzkampagnen lassen sich auch ohne VIP-Status verfolgen. Das Strafrecht bietet bereits ausreichend Werkzeuge. Was fehlt, ist nicht Schutz, sondern Differenzierung. Und vor allem Gelassenheit.

Politik ist kein Schonraum. Wer öffentliche Ämter übernimmt, entscheidet sich bewusst für Sichtbarkeit, Widerspruch und manchmal auch für verbale Tiefschläge. Das ist unschön, aber Teil des Geschäfts. Demokratie lebt davon, dass Macht kritisiert werden darf – auch in überzogener, polemischer, ungerechter Form. Nicht jede Respektlosigkeit ist ein Angriff auf den Staat.

Paragraf 188 hat sich in diesem Umfeld vom Schutzinstrument zum Symbol einer abgehobenen Politik entwickelt. Nicht, weil er existiert, sondern weil er wirkt wie ein Sicherheitsnetz, das nur für bestimmte Höhen gespannt ist. Unten darf man fallen, oben wird man aufgefangen.

Spahns Vorstoß ist deshalb weniger mutig als nüchtern. Er sagt im Kern: Wenn Beleidigung strafbar ist, dann für alle gleich. Ohne Zusatzetikett. Ohne Sonderstatus. Ohne das Gefühl, dass Kritik an Macht gefährlicher ist als Kritik an Ohnmacht.

Das eigentliche Paradox bleibt: Je stärker Politiker sich rechtlich vor Worten schützen lassen, desto schwächer wirken sie politisch. Souveränität zeigt sich nicht darin, dass man jeden Angriff juristisch abwehrt, sondern darin, dass man ihn aushält. Wer ständig betonen muss, wie verletzend Kritik ist, verliert schnell die Deutungshoheit.

Vielleicht ist es also an der Zeit, diesen Paragrafen freundlich, aber bestimmt zu verabschieden. Nicht als Kapitulation vor Hass, sondern als Bekenntnis zur Gleichheit vor dem Gesetz. Demokratie braucht Schutz – aber keinen Wattebausch.

Oder anders gesagt: Ein politisches System, das Angst vor Worten hat, sollte sich weniger um Beleidigungen kümmern und mehr um seine eigene Standfestigkeit. Denn wer Kritik nur noch mit Strafandrohung begegnet, hat den eigentlichen Streit längst verloren.