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Redefreiheit mit Rücktrittsklausel: Willkommen, solange niemand kommt
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Redefreiheit ist ein wunderbares Konzept. Sie ist leicht, elegant und vor allem unglaublich mobil. Man kann sie in Reden mitführen, in außenpolitische Strategien einbauen und anderen Staaten sehr überzeugend erklären – besonders jenen, die sie angeblich nicht ausreichend beherrschen. Schwieriger wird es nur, wenn Redefreiheit plötzlich ein Flugticket braucht. Oder ein Visum. Oder schlicht die Erlaubnis, tatsächlich aufzutauchen. Dann verwandelt sich das große Prinzip erstaunlich schnell in eine Frage der Verfügbarkeit.
Ein anschauliches Beispiel dafür liefert der Fall der deutschen Journalistin Farangies Ghafoor vom Berliner Tagesspiegel. Mitte 2025 erhielt sie eine Zusage für die Teilnahme am sogenannten Morrow-Programm, einem vom US-Außenministerium organisierten Journalistenformat. Ziel des Programms: transatlantischer Austausch, demokratische Werte, Pressefreiheit, offene Gesellschaft. Kurz: alles, was man gern zeigt, solange niemand unangenehme Fragen stellt.
Die Einladung kam offiziell, die Vorbereitungen liefen, das Visum wurde ausgestellt. Ein Paradebeispiel funktionierender transatlantischer Kooperation. Bis etwa 24 Stunden vor dem geplanten Abflug. Dann klingelte das Telefon. Ghafoor wurde mitgeteilt, das Programm sei abgesagt worden. Grund: die drohende Haushaltssperre ab dem 1. Oktober 2025. Bedauerlich, aber leider unvermeidlich. Und weil das Programm nun nicht mehr existiere, existiere auch das Visum nicht mehr. Verwaltungslogik in Reinform: Wenn der Anlass weg ist, darf auch niemand mehr anreisen.
Was diese Erklärung besonders charmant macht, ist ihr überraschendes Nachleben. Denn wie sich später herausstellte, war das Programm gar nicht abgesagt. Es fand statt. Mit allen anderen Teilnehmenden. Pünktlich. Planmäßig. Offenbar sogar finanziell abgesichert. Die Haushaltssperre, so zeigte sich, hatte ein bemerkenswert feines Gespür entwickelt. Sie betraf weder das Programm noch die Gruppe, sondern ausschließlich eine einzelne Journalistin. Ein bemerkenswert präzises Sparinstrument.
Objektiv betrachtet ist das eine administrative Meisterleistung. Während Haushaltskrisen üblicherweise ganze Ministerien lahmlegen, schaffte es diese, sich auf genau eine Person zu konzentrieren. Keine Kürzungen, kein Chaos, kein Flächenbrand – nur ein Anruf. Effizienter lässt sich ein Prinzip kaum umsetzen.
Die Redaktion des Tagesspiegels reagierte irritiert und wandte sich in einem Brief an den Vize-Botschafter der USA in Deutschland. Man bat um Aufklärung. Eine Antwort steht bislang aus. Auch das ist eine Form von Klarheit. Wer nichts sagt, kann sich nicht widersprechen. Schweigen ist die eleganteste Art, Redefreiheit zu verteidigen, ohne sie erklären zu müssen.
Ein Detail verleiht dem Vorgang zusätzliche Tiefe: Farangies Ghafoor hat afghanische Wurzeln. Niemand behauptet offiziell, dies habe irgendeine Bedeutung. Es wird lediglich nicht erklärt, warum exakt sie ausgeladen wurde, während alle anderen reisen durften. Die US-Seite verzichtet großzügig auf jede Einordnung und überlässt die Interpretation der Öffentlichkeit. Transparenz durch Abwesenheit.
Besonders interessant ist dabei das Selbstbild der USA. Kaum ein anderes Land betont so regelmäßig die Bedeutung freier Medien. Pressefreiheit gilt als Grundpfeiler der Demokratie, als Bollwerk gegen Autoritarismus und als moralischer Maßstab für andere Staaten. In diesem Fall zeigt sich jedoch eine modernere, subtilere Variante: Pressefreiheit ja – aber bitte ohne Überraschungsgäste.
Die Konstruktion über das Visum ist dabei besonders elegant. Niemand wurde ausgeladen. Niemand wurde abgelehnt. Niemand wurde offiziell ausgeschlossen. Das Programm fiel weg. Und mit ihm das Visum. Dass das Programm nur für eine Person „wegfiel“, ist ein bedauerlicher Nebeneffekt, den man nicht weiter kommentieren muss. Bürokratie erledigt, Prinzipien gewahrt.
Objektiv betrachtet ist das kein Verstoß gegen die Redefreiheit. Niemand hat Ghafoor das Schreiben verboten. Niemand hat ihren Laptop beschlagnahmt. Man hat lediglich dafür gesorgt, dass sie dort, wo Redefreiheit demonstriert werden sollte, nicht anwesend sein konnte. Eine Lösung, die rechtlich sauber, politisch bequem und kommunikativ nahezu unsichtbar ist.
Der Fall passt damit hervorragend in ein zeitgemäßes Verständnis von Meinungsfreiheit. Sie ist universell, solange sie theoretisch bleibt. Praktisch wird sie situationsabhängig. Kritische Perspektiven sind willkommen – solange sie nicht zufällig zur falschen Zeit, mit der falschen Biografie und dem falschen Pass auftreten.
Während die USA weltweit autoritäre Regime wegen der Einschränkung von Journalisten kritisieren, zeigt sich hier eine andere Spielart. Keine Verbote, keine Prozesse, keine offenen Drohungen. Stattdessen Verwaltungsrealismus. Man lädt ein. Man sagt ab. Man schweigt. Und alles bleibt formal korrekt.
Für die betroffene Journalistin bleibt vor allem ein Erkenntnisgewinn. Nicht über die USA, sondern über den Zustand moderner Prinzipien. Redefreiheit ist kein Schalter, sondern ein Regelwerk. Und wie jedes Regelwerk lässt es sich interpretieren – besonders dann, wenn niemand hinschaut.
Am Ende bleibt ein Vorgang, der perfekt in keine Kategorie passt. Kein Skandal, kein Missverständnis, kein offizieller Eklat. Nur ein Programm, das abgesagt war und stattfand. Ein Visum, das gültig war und es plötzlich nicht mehr war. Und eine Einladung zur freien Debatte, die exakt dort endete, wo sie hätte beginnen sollen: am Gate.
Die USA werden auch künftig entschlossen für Pressefreiheit eintreten. In Erklärungen. In Programmen. In Broschüren. Und vielleicht sogar in Einladungen – sofern alle Beteiligten rechtzeitig erfahren, ob sie wirklich gelten.