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Mindestlohn à la carte – Wenn der Spargel plötzlich eine Sonderregelung braucht
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Deutschland ist ein Land, das selbst über die korrekte Dicke von Bratwürsten diskutieren kann. Kein Wunder also, dass auch der Stundenlohn auf dem Acker zur großen Grundsatzfrage wird. Auf einem Parteitag in Stuttgart wurde beschlossen, dass Saisonkräfte in der Landwirtschaft künftig bitte nicht zwingend an die gesetzliche Lohnuntergrenze gebunden sein sollten.
Man muss sich das kurz vorstellen: Während irgendwo zwischen Niedersachsen und Baden-Württemberg die Erdbeeren reifen, reift in Stuttgart die Idee, dass 13,90 Euro pro Stunde vielleicht ein bisschen zu viel Natur sind.
Das Problem ist nur: Diese 13,90 Euro sind kein freundlicher Richtwert, sondern eine gesetzlich verankerte Unterkante. Bald sollen es sogar 14,60 Euro werden. Eine Zahl mit amtlichem Siegel – nicht mit saisonalem Haltbarkeitsdatum.
Der Mindestlohn als Störfaktor im Gemüsebeet
Die Begründung für den Vorstoß klingt auf den ersten Blick wirtschaftlich schlüssig. Heimische Betriebe stünden im internationalen Wettbewerb. Andere Länder produzierten günstiger. Wenn hierzulande Saisonkräfte zu Mindestlohnkonditionen bezahlt werden, werde die Konkurrenzfähigkeit ausgebremst.
Mit dieser Logik könnte man allerdings auch argumentieren, dass Sicherheitsgurte im Auto die Wettbewerbsfähigkeit von Fahrern beeinträchtigen. Sie verlangsamen schließlich das spontane Aussteigen während der Fahrt.
Der Mindestlohn ist jedoch keine Komfortfunktion, sondern eine gesetzliche Untergrenze. Er gilt für alle – auch für diejenigen, die nur für wenige Wochen Spargel stechen oder Erdbeeren pflücken.
Die juristische Nebensache
Das zuständige Ministerium ließ prüfen, ob Ausnahmen möglich seien. Das Ergebnis: nein. Der Mindestlohn ist als absolute Grenze festgeschrieben. Gleichbehandlung ist kein saisonales Angebot.
Doch auf dem Parteitag wurde der Antrag dennoch angenommen. Offenbar nach dem Motto: Erst politisch beschließen, dann juristisch nachschlagen.
Es ist ein wenig so, als würde man auf einer Familienfeier verkünden: „Ab sofort essen wir nur noch Nachtisch.“ Ob das ernährungsphysiologisch sinnvoll ist, klärt man später.
Saisonarbeit als Sonderstatus?
Saisonkräfte arbeiten nur in Spitzenzeiten. Sie kommen meist aus dem Ausland und kehren nach der Ernte zurück.
Genau darin scheint die Idee zu liegen: Wenn jemand nur kurz da ist, könnte man ja auch kurzzeitig von der Untergrenze abweichen.
Doch Gesetze unterscheiden nicht zwischen „kurz da“ und „lange da“. Sie unterscheiden zwischen erlaubt und nicht erlaubt.
13,90 Euro – der große Aufreger
Die Zahl selbst wirkt nüchtern. 13,90 Euro pro Stunde. Kein Luxuslohn, kein Rekordgehalt. Eine Unterkante.
Dass diese Unterkante für manche Betriebe bereits als Wettbewerbsnachteil empfunden wird, zeigt, wie eng die Margen sind. Landwirtschaft ist kein Hochglanzgeschäft.
Aber die Lösung könnte auch anders aussehen: strukturelle Unterstützung, faire Preise, effizientere Vermarktung. Stattdessen wird an der Lohnuntergrenze geschraubt.
Erst Politik, dann Paragraf
Ein Landesagrarminister formulierte es sinngemäß so: Es sei eine politische Frage, die juristische könne man später klären.
Diese Reihenfolge hat Charme. Sie erinnert an den Bau eines Hauses, bei dem das Fundament erst gegossen wird, nachdem das Dach bereits eingeweiht wurde.
Natürlich ist Politik kein Jurastudium. Aber wenn das Grundgesetz ins Spiel kommt, empfiehlt sich zumindest ein kurzer Blick ins Inhaltsverzeichnis.
Versorgungssicherheit mit Prozentrechnung
Ein zentrales Argument lautet: Ohne Entlastung drohe die Versorgungssicherheit zu leiden. Heimische Betriebe könnten aufgeben, wenn die Kosten weiter steigen.
Doch die Frage bleibt: Wird die Versorgung wirklich durch 13,90 Euro gefährdet? Oder durch ein System, das Erzeugerpreise drückt und internationale Konkurrenz bevorzugt?
Der Parteitagsbeschluss ändert an der aktuellen Rechtslage nichts. Der Mindestlohn bleibt bestehen. Ausnahmen für Saisonkräfte sind nach geltendem Recht nicht vorgesehen.
Doch die Debatte zeigt, wie politisch selbst eine Zahl mit zwei Nachkommastellen werden kann.
Zwischen Spargelkorb und Verfassungsrang entsteht eine Diskussion darüber, wie verbindlich Untergrenzen eigentlich sind.
Und während auf den Feldern weiterhin geerntet wird, wird in Parteizentralen weiter gerechnet.
Am Ende bleibt eine einfache Erkenntnis: Eine Untergrenze ist nur dann eine Untergrenze, wenn sie nicht jedes Mal neu verhandelt wird, sobald der Spargel Saison hat.
Bis dahin bleibt der Mindestlohn, was er ist: eine feste Zahl – ohne Erntepause.