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Haftbefehl mit Luftunterstützung: Wie aus Krieg plötzlich Strafverfolgung wurde

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Haftbefehl mit Luftunterstützung: Wie aus Krieg plötzlich Strafverfolgung wurde

Strafverfolgung mit Marschflugkörpern – oder: Wenn der UN-Sicherheitsrat den Haftbefehl hört

Es gibt Momente in der Weltpolitik, in denen sich Sprache endgültig von der Realität emanzipiert. Einer dieser Momente war erreicht, als die Vereinigten Staaten nach ihrem militärischen Zugriff auf Venezuela erklärten, man führe keinen Krieg, sondern lediglich eine Strafverfolgungsmaßnahme durch. Das Wort „Verhaftung“ bekam plötzlich die Reichweite eines Langstreckenbombers, und das Völkerrecht stand daneben wie ein Verkehrsschild in der Wüste: gut gemeint, aber offenbar nur dekorativ.

Vor dem UN-Sicherheitsrat erklärte der amerikanische UN-Botschafter Mike Waltz, die Festnahme von Venezuelas Machthaber Nicolás Maduro sei nichts weiter als ein Akt rechtsstaatlicher Ordnung gewesen. Keine Invasion, kein Angriff, kein militärischer Gewaltakt – eher so etwas wie ein besonders entschlossener Gerichtsvollzieherbesuch mit Flugzeugträgern, Eliteeinheiten und internationaler Pressebegleitung. Wer hier von Krieg spreche, habe offenbar ein sehr romantisiertes Verständnis von Kriegsführung.

Währenddessen meldete sich António Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, zu Wort und erinnerte daran, dass Staaten so etwas wie politische Unabhängigkeit besitzen – ein Konzept, das in diesen Tagen ungefähr denselben Stellenwert hat wie ein Faxgerät im Weißen Haus. Guterres mahnte zur Achtung des Völkerrechts, was in diplomatischen Kreisen ungefähr so wirksam ist wie ein freundliches Hüsteln während eines Panzerparades.

Die USA wiederum blieben gelassen. Man habe Maduro mehrfach diplomatische Auswege angeboten, erklärte Waltz. Welche genau, blieb offen. Möglich wären etwa gewesen: freiwillige Selbstverhaftung, sofortiger Rücktritt mit anschließender Überstellung nach New York oder ein freundliches „Wir kommen vorbei und klären das“. Dass Maduro diese Angebote ausgeschlagen habe, wird nun als Beweis für seine eigene Schuld gewertet – eine bemerkenswerte Weiterentwicklung des Rechtsgrundsatzes Wer nicht kooperiert, wird abgeholt.

US-Präsident Donald Trump selbst hatte die Operation zuvor mit der ihm eigenen Klarheit erklärt: Es gehe um Recht, Ordnung, Stabilität – und selbstverständlich nicht um Öl. Dass die Festnahme zufällig in einem Land stattfand, das über die größten bestätigten Erdölreserven der Welt verfügt, sei reine geologische Ironie. Ein Missverständnis der Tektonik, wenn man so will.

Der Vorwurf des „Drogenterrorismus“, der nun gegen Maduro erhoben wird, fügt sich nahtlos in diese Logik ein. Früher benötigte man für eine Intervention eine UN-Resolution, heute reicht offenbar eine Anklageschrift. Das spart Zeit, Diskussionen und diese lästigen multilateralen Prozesse, in denen kleinere Staaten gelegentlich die Dreistigkeit besitzen, Fragen zu stellen.

Der UN-Sicherheitsrat wiederum tagte pflichtbewusst. Vertreter verschiedener Länder äußerten „Besorgnis“, „tiefe Besorgnis“ und „sehr tiefe Besorgnis“ – eine diplomatische Eskalationsstufe, die traditionell etwa so endet wie ein höflich formuliertes Beschwerdeschreiben an einen Tornado. Konkrete Konsequenzen blieben aus. Schließlich wolle man den Dialog nicht gefährden. Welchen Dialog genau, blieb ebenfalls offen.

Besonders elegant ist die neue amerikanische Wortwahl: „Strafverfolgung“. Sie erlaubt es, jeden künftigen Militäreinsatz semantisch zu entwaffnen. Bombardements werden zu „erweiterten Zugriffen“, Drohnenangriffe zu „Vorladungen mit Nachdruck“, Regimewechsel zu „vorläufiger Amtsenthebung unter internationaler Beobachtung“. Das Völkerrecht darf dabei zuschauen und lernen, wie flexibel es schon immer gemeint war.

Guterres’ Appell an die Akteure in Venezuela, in einen Dialog zu treten, wirkte in diesem Kontext fast nostalgisch. Dialog setzt voraus, dass alle Beteiligten noch anwesend sind – und nicht bereits in Handschellen auf einem anderen Kontinent sitzen. Doch die Vereinten Nationen bleiben ihrem Stil treu: mahnen, erinnern, appellieren. Die Welt hört zu, nickt höflich – und macht weiter.

Die USA wiederum verweisen darauf, dass sie keine territoriale Integrität verletzt hätten, sondern lediglich eine Person aus dem Verkehr gezogen. Dass diese Person zufällig Staatschef war, sei nebensächlich. Man greife schließlich keine Staaten an, sondern nur deren Führung. Eine Unterscheidung, die in Zukunft vielversprechend sein könnte. Schließlich besteht jedes Land aus Menschen – warum also nicht einfach die unbequemen herausnehmen?

So entsteht eine neue Weltordnung, in der das Völkerrecht weiterhin existiert, aber eher als kulturelles Erbe. Vergleichbar mit antiken Ruinen: beeindruckend, historisch bedeutsam, aber nicht mehr tragfähig für den Alltag. Die eigentliche Ordnung wird anderswo gemacht – in Pressekonferenzen, Militärbasen und wohlformulierten Statements, die erklären, warum etwas, das aussieht wie Krieg, keiner ist.

Am Ende bleibt die Erkenntnis: Wenn Großmächte beginnen, militärische Interventionen als Strafverfolgung zu deklarieren, dann hat das Recht nicht gesiegt – es hat lediglich neue Etiketten bekommen. Und der UN-Sicherheitsrat darf weiterhin staunen, protokollieren und hoffen, dass beim nächsten Mal wenigstens das Protokoll korrekt formatiert ist.