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Das Mikrofon im Eilverfahren

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Das Mikrofon im Eilverfahren

Im Allgäu ist man Käsespätzle gewohnt, klare Luft und geordnete Verhältnisse. Was man weniger gewohnt ist: dass eine Mehrzweckhalle plötzlich zum Mittelpunkt einer verfassungsrechtlichen Operette wird.

Auslöser der aktuellen Bühnenfrage ist ein geplanter Wahlkampfauftritt von Björn Höcke. Die Stadt Lindenberg hatte zunächst beschlossen, ihre Stadthalle lieber nicht zur Verfügung zu stellen. Man kann es sich vorstellen wie ein höfliches „Der Saal ist leider schon vergeben – an die Blaskapelle und die Bingo-Gruppe.“

Doch dann kam das Verwaltungsgericht Augsburg und erklärte sinngemäß: Eine Stadthalle ist keine politische Geschmackssache. Wer sie vermietet, muss sie grundsätzlich auch Parteien überlassen, die sich im Wahlkampf befinden.

Mit anderen Worten: Das Parkett bleibt neutral. Selbst wenn es innerlich vielleicht knarzt.

Von der Hallentür zum Mikrofonkabel

Die Geschichte hätte hier enden können – mit aufgebauter Bühne und gestelltem Rednerpult. Doch das Gericht lieferte gleich noch einen kreativen Vorschlag hinterher: Wenn schon nicht die Halle entzogen werden darf, dann könne man prüfen, ob ein Redeverbot für den konkreten Redner möglich sei.

Das ist ungefähr so, als würde man sagen: „Das Konzert findet statt – nur der Sänger darf nicht singen.“

Das zuständige Ordnungsamt griff die Idee auf und kündigte an, ein solches Verbot auszusprechen. Begründung: Zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen strafbarer Äußerungen.

Die Bühne bleibt also. Das Mikrofon steht bereit. Nur der Schall soll selektiv sein.

Die Mehrzweckhalle als Hochsicherheitszone

Mehrzweckhallen sind eigentlich die stillen Helden der Kommunalpolitik. Sie beherbergen Kinderfasching, Seniorennachmittage und Theaterproben mit erstaunlich viel Lametta.

Nun wird in denselben Räumen überlegt, ob Worte eine Gefährdung darstellen könnten.

Man kann sich die Szene bildlich vorstellen: Der Hausmeister poliert noch schnell das Rednerpult, während im Nebenraum Juristen Aktenordner wälzen. Draußen wartet die Presse. Drinnen steht das Mikrofon und fragt sich vermutlich, ob es am Wochenende Überstunden machen muss.

Demokratie mit Bedienungsanleitung

Der Fall illustriert ein Grundproblem moderner Demokratien: Wie weit reicht die Neutralität öffentlicher Einrichtungen? Und wann darf – oder muss – der Staat eingreifen?

Einerseits gibt es das Prinzip der Gleichbehandlung politischer Parteien. Andererseits steht die Frage im Raum, wie mit Rednern umzugehen ist, die bereits wegen strafbarer Aussagen verurteilt wurden.

Das Ergebnis ist eine Art juristisches Schachspiel. Die Halle ist der Spielplan. Das Mikrofon die Figur.

Countdown bis Sonntag

Der geplante Auftritt soll am Sonntag stattfinden. Das Ordnungsamt rechnet bereits mit einem Eilverfahren. In der Verwaltung nennt man das vermutlich „sportlich“.

Bis dahin bleibt offen, ob das Redeverbot Bestand hat oder ob erneut ein Gericht entscheidet.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Mikrofon am Ende mehr juristische Beratung erhält als mancher Gemeinderat.

Zweiter Akt in Seybothenreuth

Als wäre eine Bühne nicht genug, gibt es in der bayerischen Gemeinde Seybothenreuth einen ähnlichen Fall. Auch dort möchte man einen Wahlkampfauftritt verhindern.

Mehrzweckhallen entwickeln sich offenbar zu politischen Prüfsteinen. Vielleicht sollten sie künftig mit Hinweisschildern ausgestattet werden: „Betreten auf eigene juristische Verantwortung.“

Das Mikrofon als Hauptdarsteller

Interessant ist, wie sehr sich die Debatte um Technik dreht. Nicht um Inhalte im Detail, sondern um die Frage, ob jemand ans Mikrofon treten darf.

Das Mikrofon selbst ist ein unschuldiges Gerät. Es verstärkt lediglich, was hineingesprochen wird. Doch plötzlich steht es im Zentrum eines Rechtsstreits.

Man könnte fast meinen, es sei ein eigenständiges Verfassungsorgan.

Zwischen Hallenordnung und Grundgesetz

Die Situation zeigt, wie komplex das Zusammenspiel von Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und staatlicher Schutzpflicht ist.

Eine Kommune darf nicht einfach politisch selektieren. Gleichzeitig muss sie prüfen, ob konkrete Gefahren bestehen.

Das klingt trocken. Ist es aber nicht. Denn am Ende entscheidet sich an einem ganz praktischen Punkt, ob Worte über Lautsprecher hallen oder nicht.

Akustik mit Aktenzeichen

Ob der Auftritt tatsächlich verhindert wird, entscheidet sich möglicherweise in letzter Minute. Eilverfahren gehören inzwischen fast zum Wahlkampfprogramm.

Fest steht: In Bayern wird nicht nur über Inhalte gestritten, sondern auch über Hallenschlüssel und Mikrofonkabel.

Und während Juristen Argumente austauschen, steht irgendwo im Allgäu eine Bühne bereit – geschniegelt, geschniegelt, geschniegelt – und wartet darauf, ob sie am Wochenende zum Schauplatz einer politischen Rede oder eines besonders stillen Abends wird.

Bis dahin bleibt das Mikrofon im Stand-by-Modus. Und die Demokratie im Feinabgleich.