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Notstand im Einkaufswagen – Wenn der Zollhammer zurückfedert
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In den Vereinigten Staaten kann man vieles zum nationalen Notstand erklären. Wetter. Grenzsicherung. Mangelnde Begeisterung für Truth-Social-Posts. Und offenbar auch Handelsdefizite.
Doch diesmal hat das höchste Gericht des Landes dem inflationären Gebrauch des Wortes „Notstand“ eine juristische Diät verordnet.
Der Supreme Court of the United States entschied mit sechs zu drei Stimmen, dass Präsident Donald Trump bei großen Teilen seiner Zollpolitik eine kleine, aber entscheidende Grenze überschritten hat: die Verfassung.
Der große Notstandszauber
Die Idee war ebenso simpel wie spektakulär: Handelsdefizit? Notstand. Drogenkrise? Notstand. Unfaire Konkurrenz? Doppel-Notstand.
Und wenn Notstand, dann darf der Präsident laut International Emergency Economic Powers Act den Handel regulieren. Eigentlich gedacht für Sanktionen gegen Schurkenstaaten – nicht für einen 10-Prozent-Aufschlag auf fast alles, was nicht „Made in USA“ trägt.
Es war eine Art wirtschaftlicher Universal-Schraubenschlüssel. Alles ließ sich damit anziehen. Nur leider auch das Stirnrunzeln von Verfassungsrechtlern.
Der „Tag der Befreiung“ – mit Preisschild
An einem besonders pathetischen Tag wurde ein allgemeiner Zoll auf nahezu alle Importe verkündet. Der Name klang nach Nationalfeiertag, die Wirkung eher nach Preiserhöhung im Supermarkt.
Zehn Prozent hier, 25 Prozent dort, 34 Prozent für ausgewählte Länder – ein Menü mit internationalem Aufschlag.
Die Begründung: Die wirtschaftliche Sicherheit der USA stehe auf dem Spiel. Und wenn Sicherheit bedroht ist, darf man offenbar auch dem Kongress ein wenig Arbeit abnehmen.
Nur dummerweise sieht die US-Verfassung das anders. Dort steht ziemlich klar, wer Zölle erheben darf: der Kongress. Nicht das Weiße Haus im Eilmodus.
Sechs Richter sagen: Moment mal
Das Gericht bestätigte mit deutlicher Mehrheit eine Entscheidung einer niedrigeren Instanz.
Sechs Richter hielten die Notstandsinterpretation für zu weitreichend. Drei sahen das anders. Aber in Washington gilt bekanntlich: Mehrheit gewinnt – zumindest im Gerichtssaal.
Damit fehlt vielen der verhängten Zölle nun die rechtliche Grundlage. Und plötzlich wird aus einem großen wirtschaftspolitischen Projekt eine juristische Baustelle.
175 Milliarden Dollar mit Fragezeichen
Über 175 Milliarden Dollar wurden auf Grundlage dieses Konstrukts eingenommen. Eine Summe, bei der selbst das US-Finanzministerium kurz den Taschenrechner neu kalibrieren muss.
Sollten Rückzahlungen anstehen, könnte das ein bemerkenswerter Moment werden: Ein Staat, der Einnahmen zurücküberweist, weil ein Gericht „Stopp“ sagt.
Man stelle sich die Schlagzeile vor: „Rückerstattung wegen Verfassungsirrtum.“
Die Börse atmet auf
Kaum war das Urteil verkündet, sprangen die Kurse nach oben. Der Dow Jones lächelte, der S&P 500 nickte zustimmend, die Nasdaq wirkte, als hätte sie einen doppelten Espresso getrunken.
Offenbar mögen Märkte Berechenbarkeit. Sie reagieren allergisch auf Dauer-Notstand mit Zollaufschlag.
Es ist eine seltene Konstellation: Ein Gerichtsurteil sorgt für Partylaune an der Wall Street.
Nicht alles fällt vom Tisch
Wichtig: Nicht sämtliche Zölle sind betroffen. Maßnahmen auf Stahl und Aluminium, die auf anderen Gesetzen beruhen, bleiben bestehen.
Der Zollhammer ist also nicht komplett eingemottet – nur einige seiner lautesten Schläge wurden gedämpft.
Und das Team des Präsidenten kündigte bereits an, alternative Rechtsgrundlagen zu prüfen. In Washington gilt offenbar das Prinzip: Wenn ein Gesetz nicht reicht, suche ein anderes.
1,5 Billionen Dollar – Die Vision
Über das kommende Jahrzehnt hätten die Zölle laut Schätzungen rund 1,5 Billionen Dollar einbringen sollen. Das entspricht einer ziemlich ambitionierten Einnahmequelle – fast schon eine zweite Steuerreform im Gewand des Notstands.
Doch nun steht dieses Vorhaben auf wackeliger Basis.
Notstand als Allzwecklösung?
Das Urteil wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wann ist ein Notstand wirklich ein Notstand – und wann eine sehr flexible Interpretation politischer Handlungsfreiheit?
Wenn jedes Problem zur Ausnahme erklärt wird, verliert die Ausnahme ihren Charakter.
Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Notstandsbefugnisse nicht zur dauerhaften Umgehung parlamentarischer Zuständigkeiten taugen. Auch wenn sie politisch verlockend wirken.
Internationale Erleichterung mit Vorsicht
Handelspartner weltweit dürften erleichtert reagieren. Doch niemand weiß, welche juristischen Schlupflöcher als Nächstes entdeckt werden.
Die EU sprach von sorgfältiger Prüfung und engem Kontakt. Diplomatische Formulierungen, die übersetzt bedeuten: „Wir bleiben wachsam.“
Fazit mit Richterhammer
Das höchste Gericht hat klargestellt, dass auch ein Präsident mit Hang zu großen Gesten an rechtliche Grenzen stößt.
Sechs zu drei – das klingt nicht nach einem knappen Verwaltungsfehler, sondern nach einer deutlichen Mahnung.
Der Notstand bleibt ein ernstes Instrument. Aber er ist kein Freifahrtschein für globale Zollrunden.
Für die Märkte ist das Urteil ein Aufatmen. Für die Verfassung eine Erinnerung an ihre Relevanz.
Und für Washington eine Lektion, dass selbst der lauteste „Tag der Befreiung“ leiser wird, wenn der Richterhammer fällt.